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Kulturgruppe

Blatt- und Stielgemüse

4 Mitgliedskulturen
NNNVL

Die BVL-Kulturgruppe „Blatt- und Stielgemüse“ (Code: NNNVL) fasst verschiedene, im Anbau und Pflanzenschutz eng verwandte Gemüsekulturen zusammen. Zu dieser Gruppe gehören wichtige Untergruppen wie Blattgemüse und frische Kräuter, Kohlgemüse (Brassica oleracea), Sprossgemüse sowie Zwiebelgemüse. Die Zusammenfassung dieser Kulturen durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erleichtert die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, da viele dieser Kulturen ähnliche morphologische Eigenschaften, Wachstumsgeschwindigkeiten und Rückstandsprofile aufweisen.

Für dich als Betriebsleiter bedeutet diese Gruppierung eine vereinfachte Orientierung im Pflanzenschutzrecht. Da viele Zulassungen für die gesamte Gruppe NNNVL oder spezifische Untergruppen erteilt werden, kannst du Pflanzenschutzmittel oft flexibel über mehrere der enthaltenen Kulturen hinweg einsetzen. Dies ist besonders im vielseitigen Gemüsebau von großem Vorteil, um das Zulassungsmanagement effizient zu gestalten.

Pflanzenschutz auf Gruppenebene

Beim integrierten Pflanzenschutz in der Gruppe der Blatt- und Stielgemüse steht das Management von kurzen Kulturzyklen und die Einhaltung strenger Rückstandshöchstmengen im Vordergrund. Da die geernteten Pflanzenteile oft direkt vermarktet und frisch verzehrt werden, ist die exakte Einhaltung der Wartezeiten und der zugelassenen BBCH-Stadien essenziell. Der Einsatz von Kulturschutznetzen gegen fliegende Schädlinge sowie mechanische Unkrautregulierung sind Standardmaßnahmen, um den chemischen Pflanzenschutzmitteleinsatz zu minimieren. Ein konsequentes Resistenzmanagement nach den Richtlinien von FRAC, IRAC und HRAC ist unerlässlich. Aufgrund der schnellen Abfolge von Sätzen im Gemüsebau besteht ein hoher Selektionsdruck auf Schaderreger. Du solltest Wirkstoffe mit unterschiedlichen Wirkmechanismen konsequent abwechseln und biologische Präparate in deine Spritzfolgen integrieren, um die Wirksamkeit der chemischen Wirkstoffklassen langfristig zu sichern.

Kulturen in dieser Gruppe

Blattgemüse und frische KräuterNNNVK
KohlgemüseBRSOX
SprossgemüseNNNVS
ZwiebelgemüseNNNSZ

Wichtige Schaderreger

Zugelassene Pflanzenschutzmittel

Bi 58
Trifolio-M GmbH
024436-96
Buchsbaumzünslerfrei
Trifolio-M GmbH
024436-75
BUCHSBAUMZÜNSLER-FREI ORGANIC
Trifolio-M GmbH
024436-81
CELAFLOR Schädlingsfrei Neem
Trifolio-M GmbH
024436-74
Chrysal Blattläuse Stop Pumpspray
W. NEUDORFF GMBH KG
034210-61
COMPO BIO Insekten-frei Neem
Trifolio-M GmbH
024436-65
COMPO Buchsbaumzünsler K.O.
Trifolio-M GmbH
024436-76
COMPO Trauermücken-frei
Trifolio-M GmbH
024436-87
COMPO Triathlon Insekten-frei Plus AF
Trifolio-M GmbH
024436-97
Dr. Stähler Blattlausfrei-Spray
W. NEUDORFF GMBH KG
034210-64
ETISSO Schädlings-frei EC
Trifolio-M GmbH
024436-77
EVURE
ADAMA Deutschland GmbH
024218-60
Express Unkrautvernichter RTU
Tergent AB
00A846-61
FLORBAC
SUMITOMO CHEMICAL
024426-60
GREEN GUARDIA Raupen- & Zünslerfrei
SUMITOMO CHEMICAL
024426-66
Lizetan AZ Schädlingsfrei
Trifolio-M GmbH
024436-69
Lizetan AZ Schädlingsfrei Gießmittel
Trifolio-M GmbH
024436-70
Lizetan AZ Trauermückenfrei
Trifolio-M GmbH
024436-93
Lizetan Raupen- & Zünslerfrei
SUMITOMO CHEMICAL
024426-64
Mavrik Vita
ADAMA Deutschland GmbH
024218-00
Naturen Bio Schädlingsfrei Neem
Trifolio-M GmbH
024436-64
NeemAzal-T/S
Trifolio-M GmbH
024436-00
Neem Bio-Schädlingsfrei
Trifolio-M GmbH
024436-68
Neudosan AF Neu Blattlausfrei
W. NEUDORFF GMBH KG
034210-00
Neudosan Neu
W. Neudorff GmbH KG
034207-60
Neudosan Neu
W. NEUDORFF GMBH KG
034207-60
Neudosan Neu Blattlausfrei
W. Neudorff GmbH KG
034207-00
Neudosan Neu Blattlausfrei
W. NEUDORFF GMBH KG
034207-00
Neudosan Obst-& GemüseSchädlingsFrei
W. Neudorff GmbH KG
034207-61
Neudosan Obst-& GemüseSchädlingsFrei
W. NEUDORFF GMBH KG
034207-61
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Häufige Fragen

Wie erkennst du, ob ein Pflanzenschutzmittel für die gesamte Gruppe oder nur für einzelne Kulturen zugelassen ist?

Achte bei der Suche im Hub genau auf den Zulassungsumfang. Ist das Pflanzenschutzmittel für die übergeordnete Gruppe 'Blatt- und Stielgemüse' (NNNVL) registriert, gilt dies für alle Untergruppen wie Kohlgemüse oder Zwiebelgemüse. Oft sind Zulassungen jedoch auf spezifische Untergruppen wie 'Blattgemüse und frische Kräuter' (NNNVK) beschränkt. Die genauen Anwendungsbestimmungen und eventuelle Ausnahmen für einzelne Kulturen musst du stets der Gebrauchsanleitung entnehmen.

Warum spielen die BBCH-Stadien bei Blatt- und Stielgemüse eine so kritische Rolle für die Wartezeit?

Viele Kulturen dieser Gruppe wachsen extrem schnell. Wenn du ein Pflanzenschutzmittel in einem zu späten BBCH-Stadium applizierst, kann die gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit bis zur Ernte nicht mehr eingehalten werden. Plane deine Behandlungen daher vorausschauend und nutze in späten Entwicklungsphasen bevorzugt rückstandsfreie oder kurz wirksame biologische Alternativen.

Wie integrierst du mechanische Maßnahmen sinnvoll mit chemischem Pflanzenschutz?

In Kulturen wie Zwiebelgemüse oder Kohlgemüse lässt sich Unkraut hervorragend durch Hack- und Striegeltechnik im frühen BBCH-Stadium regulieren. Dies schont den Wirkstoffpool der Herbizide (HRAC-Management) und reduziert das Risiko von Schäden an den empfindlichen Blättern der Kulturen. Chemische Behandlungen solltest du gezielt für Bandapplikationen oder zur Absicherung bei anhaltend feuchter Witterung einplanen.

Welchen Einfluss hat das Mikroklima im Pflanzenbestand auf das Auftreten von Schaderregern?

Blattgemüse und Kohlgemüse bilden schnell dichte Bestände, in denen sich Feuchtigkeit lange hält. Dieses feuchte Mikroklima fördert Pilzerkrankungen massiv. Du solltest Bestände regelmäßig auf erste Symptome im Inneren und an den Blattunterseiten kontrollieren. Eine weite Pflanzung und eine bedarfsgerechte, bodennahe Bewässerung helfen, die Blätter schnell abtrocknen zu lassen und den Infektionsdruck zu senken.

Wie gehst du vor, wenn für eine Nischenkultur innerhalb der Gruppe kein Standard-Pflanzenschutzmittel zugelassen ist?

Für solche Fälle solltest du prüfen, ob eine Genehmigung im Rahmen der Ausweitung des Zulassungsbereichs auf geringfügige Verwendungen (Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) vorliegt. Diese sogenannten Lückenindikationen sind im Hub oft direkt bei der jeweiligen Kultur hinterlegt und ermöglichen dir den legalen Einsatz unter spezifischen, meist strengeren Auflagen.