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Sonstiger Schaderreger

Landwirtschaftlich nicht genutzte Grasflächen

grassland not used in agriculture
YNIGF

Landwirtschaftlich nicht genutzte Grasflächen, im internationalen EPPO-System unter dem Code YNIGF geführt und wissenschaftlich als "grassland not used in agriculture" bezeichnet, umfassen ein breites Spektrum an Offenlandbiotopen im ländlichen Raum. Hierzu gehören unter anderem Wegränder, Böschungen, Feldraine, Stilllegungsflächen sowie industrielle oder kommunale Brachflächen. Obwohl diese Flächen nicht primär der Futter- oder Biomassegewinnung dienen, erfüllen sie im Agrarökosystem eine herausragende Rolle als Refugialräume für die Biodiversität, als Erosionsschutz und als Pufferzonen zu sensiblen Biotopen.

Die pflanzenbauliche und ökologische Dynamik dieser Kultur unterscheidet sich grundlegend von intensiv genutztem Dauergrünland. Da kein regelmäßiger Schnitt oder Weidegang stattfindet, setzt rasch eine natürliche Sukzession ein. Ohne gezielte Pflegemaßnahmen verbuschen diese Flächen mittelfristig, wobei sich ausdauernde Gräser, Ruderalvegetation und schließlich Gehölze etablieren. Für Agronomen und Landschaftspfleger steht daher nicht die Ertragsmaximierung im Vordergrund, sondern der Erhalt eines offenen, artenreichen Pflanzenbestands und die Vermeidung der Ausbreitung von Schaderregern in angrenzende landwirtschaftliche Nutzflächen.

Aussaat-/Pflanzzeitraum
März – Mai oder August – September
Erntefenster
Keine Ernte (reine Pflegemahd im Spätsommer)
Reihenabstand
Breitsaat (keine Reihensaat)
Typischer Ertrag
0 dt/ha (keine landwirtschaftliche Nutzung)
Wärmesumme (GDD)
1500 – 2200
Boden-pH
5,5 – 7,5

Bodenmanagement

Das Bodenmanagement auf landwirtschaftlich nicht genutzten Grasflächen zielt primär auf die Erhaltung der Bodenstruktur und die Vermeidung von Nährstoffanreicherungen ab. Da keine Düngung erfolgt, stellt sich im Laufe der Zeit ein nährstoffärmerer Zustand ein, welcher die botanische Vielfalt und den Artenreichtum fördert. Eine Bodenbearbeitung findet nach der Etablierung nicht mehr statt, um die natürliche Bodenschichtung zu schonen und den Humusgehalt als Kohlenstoffsenke zu stabilisieren. Bei der Neuanlage solcher Flächen, etwa im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen, ist ein gut abgesetztes, feinkrümeliges Saatbett entscheidend, um den feinen Samen von Wildgräsern und Kräutern optimalen Bodenschluss zu gewährleisten. Auf erosionsgefährdeten Standorten schützt die permanente Vegetationsdecke den Boden effektiv vor Wind- und Wassererosion.

Schaderreger-Management

Auf diesen Nichtkulturlandflächen steht der klassische chemische Pflanzenschutz im Hintergrund und ist rechtlich durch das Pflanzenschutzgesetz stark reglementiert. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist auf Nichtkulturland grundsätzlich genehmigungspflichtig und darf nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Das Hauptaugenmerk liegt auf der mechanischen und regulatorischen Kontrolle invasiver Schaderreger und Problempflanzen wie der Herkulesstaude (Herkuleskraut) oder dem Jakobskreuzkraut. Ein gezieltes Mahdregime – meist eine späte Mahd ab Mitte Juli – verhindert das Aussamen unerwünschter Arten und schont gleichzeitig die dort lebende Fauna. Durch die Förderung von Nützlingen auf diesen Rückzugsflächen wird zudem ein natürlicher biologischer Pflanzenschutz für die umliegenden landwirtschaftlichen Kulturen etabliert.

Zugelassene Pflanzenschutzmittel

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Häufige Fragen

Darfst du auf diesen Flächen chemische Pflanzenschutzmittel einsetzen?

Nein, im Regelfall nicht ohne Weiteres. Landwirtschaftlich nicht genutzte Grasflächen gelten rechtlich als Nichtkulturland. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist hier nach dem Pflanzenschutzgesetz grundsätzlich verboten. In extremen Ausnahmefällen, wie etwa bei der notwendigen Bekämpfung gefährlicher invasiver Neophyten, musst du vorab eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Landesbehörde beantragen.

Wie verhinderst du am besten, dass Schaderreger und Unkräuter auf angrenzende Äcker einwandern?

Die effektivste Methode ist ein strategisches Mahdmanagement. Du solltest die Randbereiche und Pufferzonen mähen, bevor Problemunkräuter wie die Ackerkratzdistel oder der Stumpfblättrige Ampfer ihre Samen ausbilden, meist vor Juni oder Juli. Achte darauf, das Mähgut bei starkem Nährstoffüberschuss abzufahren, um den Boden abzumagern, was den Unkrautdruck langfristig senkt und die Ansiedlung konkurrenzstarker Wildkräuter begünstigt.

Wann ist der ökologisch beste Zeitpunkt für die Pflegemahd?

Um die Tierwelt und die Artenvielfalt zu schonen, solltest du die Mahd so spät wie möglich durchführen, idealerweise ab Ende Juli oder im Spätsommer. Zu diesem Zeitpunkt haben die meisten bodenbrütenden Vögel ihre Brut abgeschlossen und Insekten reichlich Nahrung gefunden. Eine abschnittsweise Mahd (Staffelmahd), bei der du Teilbereiche ungemäht stehen lässt, bietet Tieren wichtige Rückzugsräume über den Winter.

Welche Rolle spielen diese Grasflächen für den integrierten Pflanzenschutz im Betrieb?

Sie sind essenzielle Nützlingshabitate. Indem du diese Flächen schonend bewirtschaftest, förderst du Populationen von Raubmilben, Laufkäfern, Schwebfliegen und Schlupfwespen. Diese Nützlinge wandern aktiv in deine angrenzenden Kulturen ein und helfen dir dabei, Schädlinge wie Blattläuse oder Spinnmilben auf natürlichem Weg unter der wirtschaftlichen Schadschwelle zu halten.

Wie etablierst du eine solche Fläche erfolgreich neu?

Für die Neuanlage solltest du auf zertifiziertes, regionales Saatgut (Regiosaatgut) zurückgreifen, das optimal an deine klimatischen Bedingungen angepasst ist. Bereite im Frühjahr oder Spätsommer ein feines, unkrautfreies Saatbett vor. Da viele Wildkräuter Lichtkeimer sind, darfst du das Saatgut nach der Aussaat nicht tief einarbeiten, sondern solltest es lediglich mit einer Walze fest anpressen, um den Bodenschluss zu sichern.