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Sonstiger Schaderreger

Wege und Plätze

ways and places
YXBAM

Die Kategorie „Wege und Plätze“ (EPPO-Code: YXBAM), wissenschaftlich oft unter dem Begriff „ways and places“ geführt, umfasst alle Nicht-Kulturlandflächen im urbanen, industriellen und landwirtschaftlichen Bereich. Hierzu gehören befestigte und unbefestigte Wege, Hof- und Betriebsflächen, Gleisanlagen sowie sonstige Verkehrsflächen. Die Freihaltung dieser Flächen von unerwünschtem Bewuchs ist sowohl aus Gründen der Verkehrssicherheit als auch zur Erhaltung der Bausubstanz eine wichtige Aufgabe im professionellen Flächenmanagement.

Da es sich hierbei nicht um landwirtschaftlich genutzte Flächen handelt, unterliegt die Bewirtschaftung und insbesondere der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln strengen rechtlichen Vorgaben. In Deutschland regelt das Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) sehr präzise, welche Maßnahmen auf diesen Flächen zulässig sind. Ein ungenehmigter Einsatz von Herbiziden ist auf Nicht-Kulturland generell verboten und kann hohe Bußgelder nach sich ziehen, weshalb integrierte und nicht-chemische Verfahren im Vordergrund stehen.

Aussaat-/Pflanzzeitraum
Nicht zutreffend
Erntefenster
Ganzjährig (Pflegephase)
Reihenabstand
Nicht zutreffend
Typischer Ertrag
Nicht zutreffend
Wärmesumme (GDD)
Nicht zutreffend
Boden-pH
Nicht zutreffend

Bodenmanagement

Die Pflege des Untergrunds und der Oberflächen von Wegen und Plätzen zielt primär darauf ab, die Ansiedlung von Schaderregern und unerwünschten Wildkräutern von vornherein zu erschweren. Bei gepflasterten oder geschotterten Flächen ist eine regelmäßige mechanische Reinigung, beispielsweise durch Kehrmaschinen mit Wildkrautbürsten, entscheidend, um Feinsubstrat und organische Substanz aus den Fugen zu entfernen. Eine intakte, gut verdichtete Tragschicht minimiert das Eindringen von Samen und das Aufkeimen von Unkräutern. Bei wassergebundenen Wegedecken hilft ein regelmäßiges Nachkiesen und Walzen, um die Oberfläche stabil und vegetationsarm zu halten. Zudem sollte auf eine funktionierende Entwässerung geachtet werden, da stehende Feuchtigkeit die Moos- und Algenbildung massiv begünstigt.

Schaderreger-Management

Die Regulierung von Schaderregern auf Wegen und Plätzen basiert aufgrund strenger gesetzlicher Auflagen primär auf nicht-chemischen Verfahren. Thermische Methoden wie das Abflammen, der Einsatz von Heißwasser oder Heißschaum zerstören die Zellstruktur der Pflanzen und führen bei regelmäßiger Anwendung zur Erschöpfung der Wurzelreserven. Mechanische Verfahren wie der Einsatz von Wildkrautbürsten oder das manuelle Jäten eignen sich besonders für Pflasterfugen und Randstreifen. Chemische Pflanzenschutzmittel dürfen auf diesen Flächen nur in absoluten Ausnahmefällen und nach vorheriger behördlicher Genehmigung gemäß § 12 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz eingesetzt werden. Bei jeder Maßnahme musst du darauf achten, dass keine Abschwemmungen in die Kanalisation oder in angrenzende Oberflächengewässer stattfinden.

Zugelassene Pflanzenschutzmittel

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Häufige Fragen

Darfst du Herbizide auf Wegen und Plätzen ohne Weiteres anwenden?

Nein, der Einsatz von Herbiziden auf Nicht-Kulturland ist grundsätzlich verboten. Gemäß § 12 Abs. 2 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) benötigst du für jede chemische Anwendung auf Wegen, Plätzen, Terrassen und Einfahrten eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung der zuständigen Landesbehörde. Ein Verstoß gegen diese Auflage kann extrem teuer werden.

Wann ist der beste Zeitpunkt für eine thermische Unkrautbekämpfung?

Führe thermische Behandlungen wie Abflammen oder Heißwasser-Anwendungen möglichst früh im Frühjahr durch, sobald die ersten Keimlinge auflaufen. In diesem jungen BBCH-Stadium reagieren die Schaderreger besonders empfindlich, und du benötigst deutlich weniger Energie für einen nachhaltigen Bekämpfungserfolg.

Wie oft musst du thermische Verfahren im Jahr wiederholen?

Da thermische Verfahren die Wurzeln meist nicht direkt abtöten, musst du die Behandlung im ersten Jahr etwa 3 bis 5 Mal wiederholen. Durch das wiederholte Zerstören der oberirdischen Pflanzenteile erschöpfen sich die Wurzelreserven der Schaderreger mit der Zeit, sodass die Behandlungsintervalle in den Folgejahren deutlich gedehnt werden können.

Wie findest du für Wege und Plätze zugelassene Pflanzenschutzmittel?

Nutze hierzu die Online-Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Suche gezielt nach Anwendungen im Bereich „Nichtkulturland“ oder „Wege und Plätze“. Achte penibel darauf, ob die Zulassung für die Allgemeinheit oder nur für berufliche Anwender gilt und ob eine Genehmigung nach § 12 PflSchG erforderlich ist.

Welche vorbeugenden Maßnahmen mindern den Unkrautdruck auf Pflasterflächen?

Verhindere die Ansammlung von Feinsubstrat in den Fugen, indem du Flächen regelmäßig abkehrst. Die Verwendung von polymeren Fugenmörteln oder festen Fugenfüllungen bei der Neuanlage verhindert das Einnisten von Flugsamen effektiv. Zudem hilft eine gute Entwässerung, Moosen und Algen die Lebensgrundlage zu entziehen.

Was musst du beim mechanischen Einsatz von Wildkrautbürsten beachten?

Achte darauf, den Bürstenkopf flach und mit angepasster Drehzahl zu führen, um die Pflastersteine und Fugenfüllungen nicht zu beschädigen. Der beste Zeitpunkt ist bei trockener Witterung, da sich das herausgebürstete Material dann leichter zusammenkehren und entsorgen lässt, bevor es erneut anwurzeln kann.