Beerenobst
Die BVL-Kulturgruppe „Beerenobst“ (Gruppe NNNOB) fasst im deutschen Pflanzenschutzrecht verschiedene strauch- und krautartige Beerenkulturen zusammen, um Zulassungsverfahren zu vereinfachen und wichtige Lückenindikationen im Sonderkulturenanbau zu schließen. Zu den zentralen Vertretern dieser Gruppe gehören die Erdbeere (Fragaria x ananassa), das himbeerartige Beerenobst (wie Himbeeren und Brombeeren) sowie das johannisbeerartige Beerenobst (darunter Rote und Schwarze Johannisbeeren sowie Stachelbeeren).
Obwohl sich die Wuchsformen zwischen krautigen Erdbeeren und verholzenden Sträuchern stark unterscheiden, teilen diese Kulturen viele Gemeinsamkeiten hinsichtlich ihrer Kulturführung, der Erntefenster und der extremen Sensibilität der Früchte. Die Gruppierung ermöglicht es, Pflanzenschutzmittel für die gesamte Gruppe „Beerenobst“ zuzulassen, was besonders für kleinere Nischenkulturen im Beerenanbau die Verfügbarkeit wirksamer Präparate sichert und den bürokratischen Aufwand für Zulassungsanträge reduziert.
Pflanzenschutz auf Gruppenebene
Der integrierte Pflanzenschutz im Beerenobst erfordert aufgrund der staffelförmigen Ernte und der hohen Empfindlichkeit der reifenden Früchte ein vorausschauendes Management. Da viele Schaderreger wie Grauschimmel (Botrytis cinerea) oder tierische Schädlinge wie die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) kulturübergreifend auftreten, ist eine exakte Terminierung der Behandlungen essenziell. Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln muss streng auf die Einhaltung der Wartezeiten geachtet werden, da Beerenobst meist direkt frisch vermarktet wird. Auch die Regulierung von Moosen (Bryophyta) und Algen in Stellagen- oder Tunnelkulturen spielt eine zunehmende Rolle, um optimale Hygienebedingungen im Pflanzenbestand zu sichern. Ein konsequentes Resistenzmanagement nach den Richtlinien von FRAC, IRAC und HRAC ist im Beerenobstbau unerlässlich. Durch das häufig feucht-warme Mikroklima in Folientunneln und Gewächshäusern ist der Selektionsdruck für Pilzkrankheiten und Schädlinge besonders hoch. Wirkstoffklassen müssen daher konsequent rotiert werden. Bei Gruppenbehandlungen (Zulassungen für die gesamte Gruppe „Beerenobst“) ist strikt darauf zu achten, dass die spezifischen Anwendungsbestimmungen und maximalen Anwendungshäufigkeiten pro Jahr über alle Einzelkulturen hinweg eingehalten werden.
Kulturen in dieser Gruppe
Wichtige Schaderreger
Zugelassene Pflanzenschutzmittel
Häufige Fragen
Wie erkenne ich, ob ein Pflanzenschutzmittel für alle Beerenobstkulturen oder nur für einzelne Arten zugelassen ist?
In der BVL-Zulassungsdatenbank und auf unserer Plattform ist dies an der Codierung ersichtlich. Ist die übergeordnete Gruppe „Beerenobst“ (NNNOB) registriert, gilt die Zulassung für alle zugehörigen Kulturen wie Erdbeeren, himbeerartiges und johannisbeerartiges Beerenobst. Ist die Zulassung auf Einzelkulturebene (z. B. nur für Erdbeere) beschränkt, darf das Pflanzenschutzmittel keinesfalls auf Himbeeren oder Johannisbeeren angewendet werden.
Welche Besonderheiten gelten für die Wartezeit (PHI) bei einer Zulassung für die gesamte Gruppe „Beerenobst“?
Auch wenn ein Pflanzenschutzmittel für die gesamte Gruppe zugelassen ist, können sich die Wartezeiten für die einzelnen Kulturen (z. B. Erdbeere im Vergleich zu Johannisbeeren) erheblich unterscheiden. Maßgeblich ist immer die spezifische Angabe für die jeweilige Kultur in der Gebrauchsanleitung. Fehlt eine Differenzierung, gilt die längste für die Gruppe genannte Wartezeit als Sicherheitsstandard für alle Kulturen.
Wie wird das Resistenzmanagement bei aufeinanderfolgenden Behandlungen in verschiedenen Beerenkulturen organisiert?
Da viele Schaderreger wie Botrytis oder Spinnmilben leicht zwischen benachbarten Beerenkulturen migrieren, muss das Resistenzmanagement (FRAC/IRAC) betriebsweit koordiniert werden. Ein Wirkstoffwechsel darf sich nicht nur auf eine einzelne Kultur beschränken; benachbarte Parzellen mit Erdbeeren und Himbeeren sollten idealerweise mit unterschiedlichen Wirkmechanismen behandelt werden, um den Selektionsdruck lokal zu minimieren.
Warum spielen BBCH-Stadien im Beerenobst eine so kritische Rolle bei der Applikationsentscheidung?
Die BBCH-Stadien definieren im Beerenobst sehr eng die zulässigen Anwendungsfenster, insbesondere um Rückstände auf den Früchten zu vermeiden und Nützlinge zu schonen. Viele Pflanzenschutzmittel dürfen nur bis zur Blüte (z. B. vor BBCH 60) oder erst nach der Ernte (ab BBCH 91) ausgebracht werden. Eine genaue Bonitur des Entwicklungsstadiums jeder einzelnen Kultur ist daher gesetzliche Pflicht vor jeder Behandlung.
Wie gehe ich vor, wenn ein Schaderreger auftritt, für den kein Pflanzenschutzmittel direkt im Beerenobst zugelassen ist?
In solchen Fällen kann über die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer geprüft werden, ob eine Genehmigung im Einzelfall nach § 22 Abs. 2 PflSchG (Gefahr im Verzug) oder eine Erweiterung der Zulassung auf geringfügige Verwendungen (Artikel 51 VO (EG) 1107/2009) vorliegt. Diese sogenannten Lückenindikationen sind oft speziell für die Beerenobstgruppe ausgewiesen.
Welche Rolle spielen Algen und Moose (Bryophyta) im modernen Beerenobstanbau und wie werden sie reguliert?
Insbesondere in geschützten Anbausystemen wie Substrat- und Stellagenkulturen können Algen und Moose auf Vliesen, Rinnen und Stellagen zu Rutschgefahr, Verstopfungen von Tropfern und feuchten Mikroklimata führen, die Schaderreger begünstigen. Ihre Regulierung erfolgt meist mechanisch oder durch gezielte Hygienemaßnahmen mit dafür zugelassenen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, da klassische Herbizide in diesen Systemen in der Regel keine Zulassung besitzen.