Forstpflanzen
Die BVL-Kultur-Gruppe „Forstpflanzen“ (Code: NNNWW) bündelt alle forstwirtschaftlich relevanten Gehölze im Bereich des Pflanzenschutzes. Diese Gruppe unterteilt sich im Wesentlichen in die beiden Untergruppen Laubholz (NNNWL) und Nadelholz (NNNWN). Die Zusammenfassung unter dem Oberbegriff der Forstpflanzen ist zulassungsrechtlich von großer Bedeutung, da forstliche Flächen und insbesondere Forstbaumschulen spezifischen gesetzlichen Rahmenbedingungen unterliegen, die sich stark vom klassischen Acker- oder Sonderkulturanbau unterscheiden.
Botanisch und kultivierungstechnisch teilen die Mitglieder dieser Gruppe trotz ihrer enormen Artenvielfalt – von Eichen und Buchen bis hin zu Fichten und Kiefern – entscheidende Gemeinsamkeiten in der frühen Entwicklungsphase. Vor allem in Forstbaumschulen, bei der Anzucht von Jungpflanzen sowie bei der Begründung von Verjüngungsflächen stehen Forstwirte vor ähnlichen Herausforderungen bezüglich des Schutzes vor Schaderregern, Unkräutern und Wildverbiss. Die BVL-Gruppenzulassung ermöglicht hierbei eine praxisnahe Übertragung von Pflanzenschutzmittel-Zulassungen auf ein breites Spektrum forstlicher Kulturen.
Pflanzenschutz auf Gruppenebene
Der integrierte Pflanzenschutz bei Forstpflanzen erfordert ein hohes Maß an präventiven Maßnahmen, da chemische Behandlungen im Wald oft strengen Restriktionen unterliegen. Im Fokus der Bestandsführung stehen pilzliche Schaderreger wie Botrytis cinerea, die insbesondere in dichten Saatbeeten von Forstbaumschulen verheerende Schäden anrichten können, sowie Nagetiere wie die Feldmaus (Microtus arvalis) und die Erdmaus (Microtus agrestis), welche durch Rindenfraß junge Kulturen gefährden. Ein konsequentes Resistenzmanagement nach den Vorgaben von FRAC (Fungizide) und IRAC (Insektizide) ist bei wiederholten Anwendungen in der Anzuchtphase unerlässlich, um Wirkstoffverluste durch Selektion resistenter Populationen zu verhindern. Die Applikation von Pflanzenschutzmitteln erfolgt meist hochselektiv und termingebunden. Während im Baumschulbereich flächige Behandlungen unter Berücksichtigung der BBCH-Stadien üblich sind, konzentriert sich der Pflanzenschutz auf Freiland-Verjüngungsflächen meist auf Einzelpflanzenbehandlungen oder mechanisch-biologische Abwehrmethoden. Bei der Anwendung von Herbiziden (HRAC-Klassifizierung) ist zudem penibel auf die Kulturverträglichkeit zu achten, da junge Laub- und Nadelhölzer je nach Austriebszustand hochsensibel auf bestimmte Wirkstoffe reagieren.
Kulturen in dieser Gruppe
Wichtige Schaderreger
Zugelassene Pflanzenschutzmittel
Häufige Fragen
Wie unterscheidet sich die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zwischen Forstbaumschulen und forstlichen Freilandflächen?
Zulassungen für Forstpflanzen (NNNWW) differenzieren häufig streng zwischen der Anwendung in Forstbaumschulen (kontrollierte Anzucht) und auf forstlichen Freilandflächen (Wiederaufforstung, Wald). Ein Pflanzenschutzmittel, das für den Einsatz in der Baumschule zugelassen ist, darf nicht automatisch im Wald angewendet werden. Prüfen Sie in der Produkttabelle der Hub-Detailseite stets die genauen Anwendungsbestimmungen und den ausgewiesenen Anwendungsbereich (z. B. „Forst“ vs. „Forstbaumschule“).
Welche Rolle spielen die BBCH-Stadien bei der Terminierung von Fungizidbehandlungen gegen Grauschimmel (Botrytis cinerea)?
Die Anfälligkeit von Laub- und Nadelholz gegenüber Botrytis cinerea ist in den frühen BBCH-Stadien (Keimung bis zur ersten Verholzung, BBCH 09 bis 39) am höchsten. Behandlungen müssen präventiv vor dem Reihenschluss oder bei feucht-warmer Witterung erfolgen. Sobald die Triebe verholzt sind, sinkt das Infektionsrisiko deutlich, weshalb spätere Anwendungen meist wirtschaftlich und ökologisch nicht mehr sinnvoll sind.
Wie kann ein Wirkstoffwechsel zur Vermeidung von Resistenzen (FRAC/IRAC) bei Forstpflanzen praktisch umgesetzt werden?
Da im Forstbereich nur eine begrenzte Anzahl an Pflanzenschutzmitteln zugelassen ist, ist der Wechsel von Wirkstoffklassen (FRAC- bzw. IRAC-Codes) limitiert. Nutzen Sie die Filterfunktion in unserem Hub, um registrierte Produkte nach ihren Wirkmechanismen zu sortieren. Kombinieren Sie chemische Maßnahmen stets mit kulturtechnischen Methoden – wie der Reduzierung der Saatdichte zur besseren Abtrocknung –, um den Selektionsdruck auf die Schaderreger zu minimieren.
Welche Besonderheiten gelten bei der Bekämpfung von Mäusen (Microtus spp.) im Forst im Vergleich zum Ackerbau?
Im Forst, insbesondere auf Verjüngungsflächen, ist der Einsatz von Rodentiziden stark reglementiert, um Nichtzielorganismen (wie Greifvögel) zu schützen. Die Anwendung von Ködern gegen Feld- und Erdmäuse darf meist nur verdeckt (z. B. in Köderstationen oder mittels Legeflinten direkt in die Erdlöcher) erfolgen. Zudem ist eine vorherige Befallserhebung (z. B. Schlagfallen-Methode oder Lochtretmethode) oft rechtlich vorgeschrieben, bevor eine Behandlung durchgeführt werden darf.
Wie finde ich im Portal schnell heraus, ob ein Pflanzenschutzmittel sowohl für Laubholz als auch für Nadelholz zugelassen ist?
Wenn ein Produkt für die übergeordnete Gruppe „Forstpflanzen“ (NNNWW) registriert ist, deckt die Zulassung in der Regel sowohl Laubholz (NNNWL) als auch Nadelholz (NNNWN) ab. Ist die Zulassung jedoch spezifisch auf eine der Untergruppen beschränkt, wird dies in den Anwendungsdaten explizit ausgewiesen. Nutzen Sie die Kultur-Filter auf unserer Plattform, um gezielt nach den für Ihre spezifische Kultur (z. B. Nadelholz) freigegebenen Indikationen zu filtern.