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Kulturgruppe

Gemüsekulturen

11 Mitgliedskulturen
NNNVV

Die BVL-Kulturpflanzengruppe „Gemüsekulturen“ (NNNVV) bündelt eine sehr diverse, aber zulassungstechnisch eng miteinander verknüpfte Auswahl an Kulturen für den Erwerbsgartenbau. Zu dieser Gruppe gehören neben klassischen Gemüsesegmenten wie dem Blatt- und Stielgemüse, Fruchtgemüse sowie Wurzel- und Knollengemüse auch Sonderkulturen wie Gewürzkräuter, Teekräuter, Arzneipflanzen, Zuckermais und sogar Zuchtpilze. Auch spezifische Einzelkulturen wie Fenchel, Petersilie und Sellerie sind hier explizit zugeordnet.

Diese Zusammenfassung hat primär zulassungsrechtliche Gründe: Viele dieser Kulturen teilen sich ähnliche Anbauverfahren (z. B. im Freiland oder unter Glas), weisen vergleichbare Rückstandsprofile auf oder werden von denselben Schaderregern bedroht. Durch die Gruppierung im Rahmen des BVL-Zulassungsverfahrens können Pflanzenschutzmittel effizienter für ganze Kultursegmente registriert werden, was besonders für kleinere Nischenkulturen die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln sichert.

Pflanzenschutz auf Gruppenebene

Aufgrund der enormen botanischen Vielfalt innerhalb der Gemüsekulturen variiert der Schaderregerdruck stark. Dennoch gibt es übergreifende Herausforderungen wie den Befall durch polyphage Pilze (beispielsweise Botrytis cinerea), Unkrautkonkurrenz in der Etablierungsphase oder tierische Schaderreger wie Feldmäuse. Ein integriertes Pflanzenschutzmanagement ist hier unerlässlich. Dies umfasst weite Fruchtfolgen, mechanische Unkrautregulierung und den gezielten Einsatz von Nützlingen, insbesondere im geschützten Anbau von Frucht- oder Blattgemüse. Bei der chemischen Regulierung musst du penibel auf das Resistenzmanagement nach FRAC, IRAC und HRAC achten. Da Wirkstoffe oft gruppenübergreifend zugelassen sind, besteht bei häufiger Anwendung derselben Wirkstoffklasse in aufeinanderfolgenden Kulturen ein hohes Selektionsrisiko. Achte darauf, Wirkmechanismen konsequent zu rotieren und die spezifischen Anwendungsbestimmungen sowie Wartezeiten der jeweiligen Kultur innerhalb der Gruppe genau einzuhalten, um Rückstandsüberschreitungen zu vermeiden.

Kulturen in dieser Gruppe

ArzneipflanzenNNNAP
Blatt- und StielgemüseNNNVL
FenchelFOEVU
FruchtgemüseNNNVF
GewürzkräuterNNNAK
PetersiliePARSS
SellerieAPUGV
TeekräuterNNNTK
Wurzel- und KnollengemüseNNNVW
ZuchtpilzeNNNFZ
ZuckermaisZEAMS

Wichtige Schaderreger

Zugelassene Pflanzenschutzmittel

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Häufige Fragen

Wie unterscheidet sich die Zulassung für die gesamte Gruppe von einer Einzelkulturzulassung?

Wenn ein Pflanzenschutzmittel für die übergeordnete Gruppe „Gemüsekulturen“ zugelassen ist, darfst du es grundsätzlich auf allen zugeordneten Kulturen dieser Gruppe anwenden, sofern keine expliziten Ausschlüsse in der Gebrauchsanleitung definiert sind. Ist die Zulassung jedoch nur für eine Untergruppe wie „Wurzel- und Knollengemüse“ oder eine Einzelkultur wie „Sellerie“ erteilt, ist die Anwendung auf andere Kulturen der Gruppe strengstens untersagt.

Was musst du bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Arznei- und Teekräutern im Vergleich zu Speisekräutern beachten?

Obwohl Arznei-, Tee- und Gewürzkräuter in dieser Gruppe eng beieinanderstehen, gelten oft unterschiedliche gesetzliche Rückstandshöchstmengen (MRLs) und Wartezeiten. Zudem können Wirkstoffe, die für Speisekräuter zugelassen sind, bei Teekräutern aufgrund der anderen Verarbeitungsform (Trocknung, Aufguss) unzulässig sein. Prüfe vor der Behandlung immer die exakte Indikationszulassung für den vorgesehenen Verwendungszweck.

Wie gehst du mit dem hohen Resistenzrisiko bei der Bekämpfung von Botrytis cinerea in dieser Kulturgruppe um?

Da Botrytis cinerea ein extrem hohes Risiko für Resistenzen aufweist und viele Gemüsekulturen befällt, musst du Wirkstoffe aus unterschiedlichen FRAC-Klassen konsequent abwechseln. Nutze vorbeugende Kulturmaßnahmen wie eine weite Pflanzung zur schnellen Abtrocknung des Bestands und setze chemische Behandlungen nur bei akutem Infektionsrisiko ein, um den Selektionsdruck zu minimieren.

Welche Rolle spielen die BBCH-Stadien bei der Ausbringung von Herbiziden in dieser heterogenen Gruppe?

Die Verträglichkeit von Herbiziden ist stark vom BBCH-Stadium der jeweiligen Kultur abhängig. Während manche Kulturen wie Zuckermais in frühen Stadien sehr tolerant sind, reagieren feine Kräuter oder frisch aufgelaufenes Blattgemüse empfindlich. Richte dich bei Splitting-Anwendungen exakt nach den im Zulassungstext genannten BBCH-Fenstern, um phytotoxische Schäden zu vermeiden.

Wie kannst du im Portal schnell prüfen, ob ein Pflanzenschutzmittel auch für Nischenkulturen dieser Gruppe zugelassen ist?

Nutze die Filtersuche in unserer Datenbank und filtere nach dem spezifischen EPPO-Code deiner Kultur (z. B. „NNNAK“ für Gewürzkräuter). So siehst du sofort, ob ein Produkt eine reguläre Zulassung besitzt oder ob eine Genehmigung für den Notfall oder nach Artikel 51 (Geringfügige Verwendung) vorliegt, was gerade bei diesen Sonderkulturen häufig der Fall ist.

Warum sind Zuchtpilze in dieser Gruppe aufgeführt und was bedeutet das für den Pflanzenschutz?

Zuchtpilze gehören botanisch nicht zu den Pflanzen, werden aber im Pflanzenschutzrecht aufgrund ihrer Anbaubedingungen und des Zulassungsverfahrens den Gemüsekulturen zugeordnet. Da sie in geschlossenen Kulturräumen auf Substraten wachsen, gelten für sie extrem strenge Auflagen bezüglich der Rückstände und der zugelassenen Wirkstoffe, die sich grundlegend von Freilandgemüse unterscheiden.