Obstgehölze
Die BVL-Kulturgruppe „Obstgehölze“ (Gruppencode: NNNOG) fasst eine botanisch und nutzungstechnisch diverse Gruppe mehrjähriger Holzgewächse zusammen, die im Erwerbsobstbau sowie im Streuobst- und Ziergehölzanbau eine zentrale Rolle spielen. Diese Gruppierung bündelt sowohl weit verbreitete Hauptkulturen wie Kernobst und Steinobst als auch verschiedene Beerenobstarten (darunter himbeerartiges und johannisbeerartiges Beerenobst), Schalenobst sowie Sonder- und Nischenkulturen wie die Eberesche (Sorbus aucuparia), die Mispel (Mespilus germanica), die Kornelkirsche (Cornus mas) und Kiwi-Arten (Actinidia sp.).
Die regulatorische Zusammenfassung unter dem Dach der Obstgehölze erleichtert die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erheblich. Da viele dieser Kulturen ähnliche morphologische Merkmale wie verholzte Triebe, eine mehrjährige Lebensweise und vergleichbare physiologische Entwicklungsstadien aufweisen, lassen sich Rückstandsverhalten und Anwendungsbedingungen oft gut übertragen. Dies ist besonders für Nischenkulturen (Minor Crops) von großer Bedeutung, für die Einzelzulassungen wirtschaftlich oft nicht tragbar wären, die aber durch die Gruppenzulassung Zugang zu wichtigen Pflanzenschutzmitteln erhalten.
Pflanzenschutz auf Gruppenebene
Der Pflanzenschutz in der Kulturgruppe der Obstgehölze erfordert aufgrund der Mehrjährigkeit der Kulturen eine langfristig angelegte, integrierte Strategie. Neben klassischen pilzlichen und tierischen Schaderregern spielen mechanische und physiologische Beeinträchtigungen eine große Rolle. So stellen beispielsweise Wildverbiss durch Feldhasen (*Lepus europaeus*) und Wildkaninchen (*Oryctolagus cuniculus*) insbesondere in Junganlagen ein erhebliches Risiko für die Stammrinde dar, was den Einsatz von Repellents oder mechanischen Schutzmaßnahmen erfordert. Zudem begünstigt das feuchte Mikroklima in dichten Kronen oder Anlagen den Aufwuchs von Moosen (*Bryophyta*) und Algen auf Ästen und Stämmen, was die Vitalität der Rinde beeinträchtigen kann und gezielte kulturtechnische Maßnahmen verlangt. Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln über die gesamte Gruppe hinweg ist ein striktes Resistenzmanagement nach FRAC-, IRAC- und HRAC-Richtlinien unerlässlich. Da Wirkstoffe oft für die gesamte Gruppe der Obstgehölze zugelassen sind, besteht bei wiederholter Anwendung in verschiedenen Phasen der Vegetationsperiode ein hohes Selektionsrisiko. Ein konsequenter Wirkstoffwechsel, die Kombination von Kontakt- und systemischen Mitteln sowie die genaue Berücksichtigung der spezifischen BBCH-Stadien der jeweiligen Kultur sichern die langfristige Wirksamkeit der Behandlungen und minimieren das Risiko von phytotoxischen Schäden, die je nach Kultur und Sorte stark variieren können.
Kulturen in dieser Gruppe
Wichtige Schaderreger
Zugelassene Pflanzenschutzmittel
Häufige Fragen
Wie erkenne ich, ob ein Pflanzenschutzmittel für eine spezifische Nischenkultur wie die Mispel zugelassen ist, wenn nur „Obstgehölze“ auf dem Etikett steht?
Wenn ein Pflanzenschutzmittel vom BVL explizit für die übergeordnete Gruppe „Obstgehölze“ (NNNOG) zugelassen ist, gilt diese Zulassung automatisch für alle in dieser Gruppe gelisteten Kulturen, einschließlich Nischenkulturen wie Mispel, Eberesche oder Kornelkirsche. Es ist jedoch zwingend darauf zu achten, ob in den spezifischen Anwendungsbestimmungen einzelne Kulturen oder Untergruppen (z. B. Steinobst) explizit ausgenommen sind.
Welche vorbeugenden Maßnahmen sind gegen Wildverbiss durch Feldhasen und Kaninchen in neu angelegten Obstgehölzen am effektivsten?
In Junganlagen ist der mechanische Schutz durch Einzelstamm-Schutzhüllen oder die Einzäunung der gesamten Anlage die zuverlässigste Methode gegen Feldhasen (*Lepus europaeus*) und Wildkaninchen (*Oryctolagus cuniculus*). Ergänzend können im Herbst und Winter zugelassene Repellents (Streich- oder Spritzmittel) auf die gefährdeten Stammpartien aufgetragen werden, um Fraßschäden an der Rinde zu verhindern, die sonst zum Absterben der Gehölze führen könnten.
Warum ist der Befall mit Moosen und Algen an Obstgehölzen problematisch und wie wird er reguliert?
Ein starker Belag durch Moose (*Bryophyta*) und Algen auf der Rinde beeinträchtigt den Gasaustausch des Holzes und schafft feuchte Nischen, die als Überwinterungsort für Schadinsekten und Pilzsporen dienen. Die Regulierung erfolgt primär indirekt durch einen fachgerechten Auslichtungsschnitt, der für eine schnelle Abtrocknung des Kroneninneren sorgt. In Sonderfällen können im Spätwinter austriebsunterstützende Behandlungen mit dafür zugelassenen Pflanzenschutzmitteln durchgeführt werden.
Wie lässt sich ein Wirkstoffwechsel bei der Behandlung unterschiedlicher Obstgehölze auf demselben Betrieb koordinieren?
Da viele Schaderreger mehrere Kulturen innerhalb der Obstgehölze befallen können, muss der Behandlungsplan betriebsweit abgestimmt werden. Nutzen Sie die FRAC- und IRAC-Klassifizierungen auf den Produktseiten im Hub, um sicherzustellen, dass Sie nicht nacheinander Wirkstoffe derselben Wirkstoffklasse einsetzen, selbst wenn Sie zwischen verschiedenen Kulturen wie Kern- und Steinobst wechseln.
Warum weichen die BBCH-Stadien innerhalb der Gruppe der Obstgehölze so stark voneinander ab und was bedeutet das für die Applikation?
Die Gruppe umfasst morphologisch sehr unterschiedliche Kulturen – von Beerenobststräuchern bis hin zu großen Schalenobstbäumen. Die zeitliche Entwicklung (z. B. Blühbeginn bei Steinobst oft deutlich vor Kernobst) variiert stark. Pflanzenschutzmittelanwendungen müssen sich daher immer strikt nach dem aktuellen BBCH-Stadium der konkret zu behandelnden Kultur vor Ort richten, um Schäden an Blüten oder Bienenvergiftungen zu vermeiden, selbst wenn die Zulassung pauschal für „Obstgehölze“ gilt.
Gelten für alle Kulturen innerhalb der Gruppe „Obstgehölze“ dieselben Wartezeiten (PHI)?
Nein. Obwohl die Zulassung auf Gruppenebene erteilt werden kann, sind die Wartezeiten (Wartezeit bis zur Ernte) oft kulturspezifisch festgesetzt. Dies liegt an den unterschiedlichen Fruchtoberflächen, Wachstumsgeschwindigkeiten und Erntezeitpunkten (z. B. frühe Johannisbeeren im Vergleich zu spätem Kernobst). Prüfen Sie vor jeder Anwendung die spezifischen Auflagen für Ihre exakte Kultur im Zulassungstext.