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Kulturgruppe

Ölsaat

16 Mitgliedskulturen
NNNOL

Die BVL-Kultur-Gruppe „Ölsaat“ (Gruppe NNNOL) fasst eine Reihe von landwirtschaftlichen Kulturen zusammen, die primär zur Gewinnung von Pflanzenölen und Proteinen angebaut werden. Neben den in Mitteleuropa dominierenden Hauptkulturen wie Raps, Sonnenblumen und Sojabohnen gehören auch wichtige Nischen- und Sonderkulturen wie Lein, Mohn, Ölkürbis, Senf sowie exotischere Vertreter wie Sesam oder die Ölpalme zu dieser Gruppe. Die Zusammenfassung unter dem Begriff der Ölsaaten erleichtert die zulassungsrechtliche Einordnung von Pflanzenschutzmitteln, da diese Kulturen trotz ihrer botanischen Diversität oft ähnliche Verwertungspfade (Ölpressung, Schrotgewinnung) und damit vergleichbare Rückstandsprofile aufweisen.

Aus Sicht des Pflanzenschutzes ermöglicht diese Gruppierung eine effiziente Übertragung von Zulassungen (Indikationszulassungen oder Genehmigungen für Lückenindikationen). Da viele dieser Kulturen, wie Raps und Senf (beide Brassicaceae), eng verwandt sind, teilen sie nicht nur physiologische Eigenschaften, sondern auch ein ähnliches Spektrum an Schaderregern. Dies erleichtert die Zulassungspraxis im Rahmen des harmonisierten europäischen Pflanzenschutzrechts erheblich.

Pflanzenschutz auf Gruppenebene

Beim integrierten Pflanzenschutz in der Gruppe der Ölsaaten steht die weite Fruchtfolgegestaltung an erster Stelle, um bodenbürtige Schaderreger wie Sclerotinia sclerotiorum (Stängelfäule) oder Kohlhernie effektiv zu unterdrücken. Da Sclerotinia ein extrem breites Wirtsspektrum innerhalb dieser Gruppe besitzt (insbesondere Raps, Sonnenblumen und Sojabohnen), ist eine sorgfältige Abstimmung der Fruchtfolgeglieder zwingend erforderlich. Beim Einsatz von Fungiziden und Insektiziden ist ein konsequentes Resistenzmanagement nach FRAC- und IRAC-Richtlinien zu beachten. Der wiederholte Einsatz von Wirkstoffen aus derselben chemischen Klasse muss vermieden werden, um die Wirksamkeit der Pflanzenschutzmittel langfristig zu sichern. Zulassungsrechtlich ist bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln innerhalb dieser Gruppe genau zu prüfen, ob die Zulassung für die gesamte Gruppe „Ölsaat“ gilt oder auf einzelne Kulturen (wie Raps oder Sojabohne) beschränkt ist. Besonders bei Nischenkulturen wie Lein oder Mohn muss häufig auf Genehmigungen nach Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (Lückenindikation) zurückgegriffen werden. Hierbei sind die spezifischen Anwendungsbestimmungen, Abstandsauflagen und die einzuhaltende Wartezeit vor der Ernte besonders akribisch zu beachten, da die Rückstandshöchstmengen streng reglementiert sind.

Kulturen in dieser Gruppe

Zugelassene Pflanzenschutzmittel

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Häufige Fragen

Wie erkennst du, ob ein Pflanzenschutzmittel für alle Kulturen der Gruppe „Ölsaat“ zugelassen ist?

Achte im Zulassungsbescheid oder in unserer Datenbank genau auf die Angabe des BVL-Codes oder den expliziten Wortlaut. Steht dort die übergeordnete Gruppe „Ölsaat“ (NNNOL), darfst du das Pflanzenschutzmittel auf allen gelisteten Kulturen anwenden, sofern keine spezifischen Ausschlüsse formuliert sind. Ist nur eine Einzelkultur wie „Raps“ genannt, ist die Anwendung auf andere Ölsaaten wie Senf oder Lein ohne separate Genehmigung unzulässig.

Warum ist das Sclerotinia-Management bei der Fruchtfolgeplanung von Ölsaaten so kritisch?

Der Pilz Sclerotinia sclerotiorum besitzt ein extrem breites Wirtsspektrum, das fast alle wichtigen Kulturen dieser Gruppe (Raps, Sonnenblumen, Sojabohnen, Ölkürbis) umfasst. Baust du diese Kulturen in zu engen Abständen an, reichern sich die Dauerkörper (Sklerotien) im Boden massiv an. Halte daher unbedingt eine Anbaupause von mindestens 3–4 Jahren zwischen anfälligen Ölsaaten ein und nutze das FRAC-Wirkstoffmanagement bei Fungizidbehandlungen.

Welche Rolle spielt das BBCH-Stadium bei der Terminierung von Behandlungen in Ölsaaten?

Das BBCH-Stadium bestimmt das Zeitfenster, in dem eine Anwendung sowohl biologisch wirksam als auch rechtlich zulässig ist. Viele Herbizide dürfen beispielsweise nur im frühen Nachauflauf eingesetzt werden, während Blütenbehandlungen mit Fungiziden exakt auf die Vollblüte (z. B. BBCH 65) abgestimmt sein müssen. Ein Abweichen von diesen Vorgaben kann zu Phytotoxizität führen oder die gesetzliche Wartezeit verletzen.

Was musst du beim Schutz von Bestäubern während der Anwendung in blühenden Ölsaaten beachten?

Viele Ölsaaten wie Raps, Sonnenblumen oder Senf sind während der Blüte hochgradig attraktiv für Bienen und andere Bestäuber. Prüfe vor jeder Behandlung die Bienen-Einstufung (B1 bis B4) des Pflanzenschutzmittels. Bei bienengefährlichen Mitteln oder bestimmten Tankmischungen (z. B. Pyrethroide mit Azol-Fungiziden, die eine Synergie aufweisen) darfst du nur außerhalb des täglichen Bienenflugs am Abend spritzen.

Wie gehst du vor, wenn du für eine Nischenkultur wie Mohn oder Lein kein regulär zugelassenes Pflanzenschutzmittel findest?

Für solche Sonderkulturen gibt es oft keine regulären Zulassungen der Hersteller. Suche in diesem Fall gezielt nach Genehmigungen für Lückenindikationen nach Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Beachte dabei, dass das Anwendungsrisiko (z. B. mangelnde Wirksamkeit oder Phytotoxizität) bei diesen Anwendungen in der Regel beim Anwender selbst liegt.

Wie unterstützt dich die Schadschwellenanalyse bei der Entscheidung für eine Insektizidbehandlung?

Der pauschale Einsatz von Insektiziden führt schnell zu Resistenzen (z. B. bei Rapsglanzkäfern gegen Pyrethroide, IRAC-Gruppe 3A). Nutze Gelbschalen und Klopfproben, um den tatsächlichen Befallsdruck zu ermitteln. Erst wenn die wissenschaftlich etablierte Schadschwelle überschritten ist, ist eine Behandlung wirtschaftlich und ökologisch gerechtfertigt.