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Kulturgruppe

Ölsaat

16 Mitgliedskulturen
NNNOL

Die BVL-Kulturgruppe „Ölsaat“ (Gruppe NNNOL) fasst landwirtschaftliche Kulturen zusammen, deren primäres Nutzungsziel die Gewinnung von pflanzlichen Ölen und Fetten aus den Samen ist. Neben der in Mitteleuropa dominierenden Hauptkultur Raps sowie Rübsen gehören hierzu wirtschaftlich bedeutende Kulturen wie die Sonnenblume, die Sojabohne und Senf. Ebenso umfasst die Gruppe verschiedene Nischen- und Sonderkulturen wie Lein, Mohn, Ölkürbis, Schwarzkümmel sowie im globalen Kontext Baumwolle, Erdnuss und die Ölpalme.

Die phytomedizinische und zulassungsrechtliche Zusammenfassung dieser botanisch teils sehr unterschiedlichen Familien (u. a. Brassicaceae, Asteraceae, Fabaceae) begründet sich vor allem durch die ähnliche stoffliche Zusammensetzung der Erntegüter. Der hohe Ölgehalt der Samen beeinflusst das Rückstandsverhalten und den Metabolismus von Pflanzenschutzmitteln maßgeblich. Durch die Gruppierung im Rahmen des Zulassungsverfahrens können Rückstandsdaten und Anwendungsmuster effizienter übertragen werden, was besonders für die Schließung von Zulassungslücken bei den seltener angebauten Sonderkulturen (wie Saflor oder der Gemeinen Nachtkerze) von entscheidender Bedeutung ist.

Pflanzenschutz auf Gruppenebene

Trotz der botanischen Vielfalt teilen viele Kulturen dieser Gruppe ähnliche phytomedizinische Risiken. Ein herausragendes Beispiel ist der polyphage Pilz Sclerotinia sclerotiorum (Weißstängeligkeit), der sowohl Raps als auch Sonnenblumen, Sojabohnen und Ölkürbisse infizieren kann. Im integrierten Pflanzenschutz steht daher eine weite, ausgewogene Fruchtfolgegestaltung an erster Stelle, um das Anreichern von bodenbürtigen Dauerorganen (Sklerotien) zu verhindern. Zudem erfordern viele Ölsaaten aufgrund ihrer langsamen Jugendentwicklung in den ersten Wochen einen konsequenten Schutz vor Unkrautkonkurrenz sowie vor tierischen Schaderregern im Auflaufstadium. Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist ein striktes Resistenzmanagement nach den Richtlinien von FRAC, IRAC und HRAC unerlässlich. Da in einigen Kulturen dieser Gruppe (insbesondere im Raps) bereits Resistenzen gegen wichtige Wirkstoffklassen vorliegen – wie etwa Pyrethroide (IRAC-Klasse 3A) bei Rapsglanzkäfern oder bestimmte Herbizide (HRAC-Klasse 2) bei Unkräutern –, müssen Wirkstoffwechsel und nicht-chemische Maßnahmen konsequent kombiniert werden. Bei Fungizidanwendungen zur Blütezeit ist auf den gezielten Wechsel zwischen Triazolen (FRAC 3), SDHI (FRAC 7) und Strobilurinen (FRAC 11) zu achten, um die Wirksamkeit der Pflanzenschutzmittel langfristig zu sichern.

Kulturen in dieser Gruppe

Zugelassene Pflanzenschutzmittel

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Häufige Fragen

Wie finde ich auf agronomy.farmable.tech heraus, ob ein Pflanzenschutzmittel für eine bestimmte Nischen-Ölsaat zugelassen ist?

Nutzen Sie die Filterfunktion in unserer Produktdatenbank. Wählen Sie dort die spezifische Kultur (z. B. „Lein“ oder „Mohn“) aus. Das System gleicht die Zulassungsdaten des BVL ab und zeigt Ihnen sowohl die direkt für diese Kultur registrierten Pflanzenschutzmittel als auch jene an, die über eine Ausweitung des Zulassungsbereichs auf die gesamte Gruppe der Ölsaaten (NNNOL) oder über eine Lückenindikation nach Artikel 51 zugelassen sind.

Warum ist die Einstufung als „Ölsaat“ für die Wartezeit (PHI) und Rückstandshöchstmengen (MRL) so wichtig?

Da Ölsaaten einen hohen Fettgehalt aufweisen, lagern sich lipophile (fettlösliche) Wirkstoffe bevorzugt im Samen und im daraus gewonnenen Öl an. Die Zulassungsbehörden legen daher für die Gruppe der Ölsaaten spezifische Rückstandshöchstmengen fest. Die vorgeschriebenen Wartezeiten zwischen der letzten Anwendung und der Ernte müssen exakt eingehalten werden, um Grenzwertüberschreitungen im Presskuchen oder Speiseöl sicher zu verhindern.

Welche Rolle spielt das BBCH-Stadium bei der Bekämpfung von Sclerotinia in Ölsaaten?

Die Infektion durch Sclerotinia erfolgt bei den meisten Ölsaaten (wie Raps, Sonnenblume oder Soja) primär während der Blüte (typischerweise BBCH 61 bis 65), wenn abgeworfene Blütenblätter auf den Blattachseln hängen bleiben und dem Pilz als Nährboden dienen. Eine fungizide Behandlung muss daher präventiv in diesem engen Zeitfenster erfolgen; spätere Anwendungen nach dem Abblühen (ab BBCH 69) zeigen meist keine ausreichende Wirkung mehr.

Kann ein Herbizid, das für Raps zugelassen ist, automatisch auch in anderen Ölsaaten wie Soja oder Sonnenblumen angewendet werden?

Nein, auf keinen Fall. Obwohl beide zur Gruppe der Ölsaaten gehören, sind Raps (Kreuzblütler), Sonnenblume (Korbblütler) und Sojabohne (Hülsenfrüchtler) botanisch völlig verschieden. Ein für Raps zugelassenes Herbizid würde in Sonnenblumen oder Soja meist zu schweren phytotoxischen Schäden bis hin zum Totalausfall führen. Jede Anwendung muss explizit für die jeweilige Kultur oder die spezifische Untergruppe zugelassen sein.

Wie wirkt sich der Anbau mehrerer Kulturen aus der Gruppe der Ölsaaten auf das Fruchtfolgerisiko aus?

Der parallele oder zeitnahe Anbau verschiedener Ölsaaten in derselben Fruchtfolge erhöht das Risiko für bodenbürtige Schaderreger drastisch. Da Krankheiten wie Sclerotinia oder Verticillium ein breites Wirtsspektrum unter den Ölsaaten haben, sollte zwischen dem Anbau von Raps, Sonnenblumen, Soja oder Ölkürbis ein Anbauabstand von mindestens 3 bis 4 Jahren eingehalten werden, um den Infektionsdruck im Boden zu senken.

Was muss beim Einsatz von Insektiziden in blühenden Ölsaaten hinsichtlich des Bienenschutzes beachtet werden?

Viele Ölsaaten (insbesondere Raps, Sonnenblumen und Senf) sind hochattraktive Bienenweiden. Bei Anwendungen während der Blüte (ab BBCH 60) müssen die BVL-Auflagen zum Bienenschutz (B1 bis B4) strikt beachtet werden. Selbst als bienenungefährlich (B4) eingestufte Pflanzenschutzmittel sollten bevorzugt in den Abendstunden nach dem täglichen Bienenflug appliziert werden, insbesondere wenn sie in Tankmischungen mit bestimmten Fungiziden (z. B. Ergosterol-Biosynthese-Hemmern) ausgebracht werden, da hier synergistische Effekte die Toxizität für Bienen erhöhen können.