Hülsengemüse
Die BVL-Kulturgruppe „Hülsengemüse“ (Gruppe NNNLG) fasst eine Reihe von landwirtschaftlich und gartenbaulich bedeutenden Leguminosen zusammen. Zu den wichtigsten Vertretern dieser Gruppe gehören unter anderem die Buschbohne, die Erbse, die Dicke Bohne sowie die zunehmend an Bedeutung gewinnende Sojabohne und die Speiselinse. Diese Kulturen teilen nicht nur die botanische Zugehörigkeit zur Familie der Hülsenfrüchtler (Fabaceae), sondern weisen auch sehr ähnliche physiologische Merkmale und Wachstumsverläufe auf.
Aus Sicht des Pflanzenschutzes ist diese Zusammenfassung von großem Vorteil. Da viele dieser Kulturen im Anbau ähnliche Ansprüche an den Boden und das Mikroklima stellen, überschneiden sich auch die potenziellen Schaderreger und Unkrautgesellschaften erheblich. Die Bündelung im Rahmen der BVL-Zulassung ermöglicht es, Pflanzenschutzmittel effizient für die gesamte Gruppe oder definierte Untergruppen zu registrieren, was wichtige Lücken im Indikationsverzeichnis schließt – insbesondere bei Nischenkulturen wie der Kichererbse oder der Feuer- bzw. Käferbohne.
Pflanzenschutz auf Gruppenebene
Der integrierte Pflanzenschutz im Hülsengemüse erfordert eine sorgfältige Abstimmung von Fruchtfolge, mechanischer Unkrautregulierung und chemischen Maßnahmen. Aufgrund der langsamen Jugendentwicklung vieler Hülsengemüsearten ist die Unkrautkonkurrenz, insbesondere durch ausdauernde Ungräser wie die Gemeine Quecke (Elymus repens), in der frühen Phase kritisch. Zudem stellen saugende Schädlinge wie die Tabakmottenschildlaus (Bemisia tabaci) oder verschiedene Blattlausarten nicht nur direkte Saugschäden dar, sondern fungieren auch als Vektoren für Viruserkrankungen. Pilzliche Schaderreger im Wurzel- und Stängelbereich erfordern ein wachsames Monitoring ab dem Auflaufen der Kulturen. Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist ein konsequentes Resistenzmanagement nach den Vorgaben von FRAC, IRAC und HRAC unerlässlich. Da für Hülsengemüse oft nur eine begrenzte Anzahl an Wirkstoffklassen zugelassen ist, müssen Wirkstoffwechsel streng eingehalten werden, um Selektionseffekte zu verhindern. Gruppen-Zulassungen des BVL erleichtern hierbei die Flexibilität im Betrieb, erfordern jedoch stets den genauen Abgleich, ob für die spezifische Kultur (z. B. frische Nutzung mit Hülse versus Trockengewinnung der Samen) abweichende Wartezeiten oder spezifische BBCH-Anwendungsfenster festgeschrieben sind.
Kulturen in dieser Gruppe
Wichtige Schaderreger
Zugelassene Pflanzenschutzmittel
Häufige Fragen
Wie erkenne ich, ob eine BVL-Zulassung für „Hülsengemüse“ für alle meine angebauten Kulturen gilt?
Eine Zulassung für die übergeordnete Gruppe „Hülsengemüse“ (NNNLG) deckt grundsätzlich alle gelisteten Kulturen wie Buschbohne, Erbse oder Sojabohne ab. Dennoch müssen Sie im Zulassungstext prüfen, ob Einschränkungen vorliegen – beispielsweise wird häufig zwischen der Nutzung als Frischgemüse (mit Hülse) und der Nutzung als Druschfrucht (Trockenspeiseerbsen/-bohnen) unterschieden, was erhebliche Auswirkungen auf die zulässigen Wartezeiten hat.
Warum ist die Bekämpfung von Ungräsern wie der Gemeinen Quecke im Hülsengemüse besonders im frühen BBCH-Stadium wichtig?
Hülsengemüse-Kulturen weisen in der Regel eine langsame Jugendentwicklung auf und besitzen eine geringe Konkurrenzkraft gegenüber schnellwachsenden Unkräutern und Ungräsern. Eine frühzeitige Regulierung der Gemeinen Quecke sichert den Licht-, Nährstoff- und Wasseranspruch der Kultur und verhindert, dass die Erntetechnik später durch dichte Unkrautnester blockiert wird.
Welche Rolle spielt das HRAC-System bei der Unkrautbekämpfung in dieser Kulturgruppe?
Da für Hülsengemüse nur wenige selektive Herbizide zur Verfügung stehen, ist das Risiko von Wirkstoffresistenzen hoch. Durch den gezielten Wechsel von Wirkstoffen aus unterschiedlichen HRAC-Klassen (z. B. Systemherbizide versus Bodenherbizide im Vorauflauf) wird verhindert, dass sich resistente Biotypen von Unkräutern und Ungräsern auf der Fläche etablieren.
Wie beeinflusst das Auftreten von Vektoren wie Bemisia tabaci die Behandlungsentscheidung?
Schaderreger wie Bemisia tabaci schädigen die Kultur nicht nur durch Saftentzug, sondern übertragen auch pflanzenschädigende Viren. Die Schadschwelle liegt daher bei virusübertragenden Vektoren deutlich niedriger als bei reinem Saugschaden. Ein engmaschiges Monitoring mittels Gelbtafeln und visueller Kontrolle der Blattunterseiten ab den frühen BBCH-Stadien ist für den rechtzeitigen Einsatz von nützlingsschonenden Insektiziden entscheidend.
Worauf muss bei der Applikation von Fungiziden während der Blüte (BBCH 60–69) geachtet werden?
Behandlungen in der Blütephase sind bei vielen Hülsengemüsen zur Absicherung des Ertrags gegen Blüten- und Hülsenpilze Standard. Hierbei ist strikt auf die Bienengefährlichkeit (B-Auflagen des Pflanzenschutzmittels) zu achten. Zudem sollten Behandlungen vorzugsweise in den Abendstunden durchgeführt werden, um den Bienenflug zu meiden und die Benetzung der Blütenorgane zu optimieren.