Stauden
Die BVL-Kulturgruppe „Stauden“ (Gruppe NNNZD) fasst eine botanisch und morphologisch diverse Gruppe von mehrjährigen, krautigen Zierpflanzen sowie ausgewählten zweijährigen Kulturen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zusammen. Diese Gruppierung ist im Pflanzenschutzrecht von zentraler Bedeutung, da sie es ermöglicht, Indikationen für eine Vielzahl von Nischenkulturen im Zierpflanzenbau effizient zu regeln. Die Zusammenfassung basiert auf vergleichbaren Anbaubedingungen im Freiland oder unter Glas sowie ähnlichen Expositionsrisiken gegenüber Schaderregern.
Zu den repräsentativen Vertretern dieser Gruppe gehören klassische Blütenstauden wie Delphinium-Hybriden, Phlox und Dahlia pinnata, Blattschmuckpflanzen wie Funkien-Arten (Hosta sp.) sowie strukturbildende Staudengräser. Auch zweijährige Kulturen wie Bellis-Arten und das Garten-Stiefmütterchen (Viola x wittrockiana) sowie Schnittstauden wie das Schleierkraut (Gypsophila sp.) und Maiglöckchen (Convallaria majalis) fallen unter diese Zulassungslogik. Dies erleichtert Erwerbsgärtnereien die rechtssichere Anwendung von Pflanzenschutzmitteln über ein breites Kulturspektrum hinweg.
Pflanzenschutz auf Gruppenebene
Der Pflanzenschutz im Staudenanbau ist durch eine hohe Vielfalt an Kulturansprüchen und Schaderregern geprägt. Zu den universellen Herausforderungen gehört der Befall durch pilzliche Schaderreger, allen voran Botrytis cinerea (Grauschimmel), der bei feuchter Witterung oder hoher Bestandsdichte fast alle Gruppenmitglieder schädigen kann. Im Freilandanbau stellt zudem die Unkrautkonkurrenz durch Ungräser wie Poa annua und Apera spica-venti sowie zweikeimblättrige Unkräuter wie Lamium purpureum und Chenopodium album ein erhebliches Problem dar, da sie junge Kulturen schnell überwachsen und Licht sowie Nährstoffe entziehen. Ein integriertes Pflanzenschutzkonzept kombiniert kulturtechnische Maßnahmen – wie weite Pflanzabstände zur raschen Abtrocknung und bedarfsgerechte Bewässerung – mit dem gezielten Einsatz zugelassener Pflanzenschutzmittel. Da Gruppenzulassungen für „Stauden“ für eine Vielzahl von Gattungen gelten, ist ein konsequentes Resistenzmanagement nach FRAC (für Fungizide) und HRAC (für Herbizide) durch Wirkstoffwechsel zwingend erforderlich. Zudem müssen Anwender beachten, dass trotz einer generellen Zulassung für die gesamte Gruppe die Verträglichkeit (Phytotoxizität) einzelner Wirkstoffe je nach Kultur – beispielsweise zwischen empfindlichen Funkien-Arten und robusteren Staudengräsern – stark variieren kann; Probespritzungen auf kleinen Teilflächen sind daher vor einer großflächigen Behandlung dringend anzuraten.
Kulturen in dieser Gruppe
Wichtige Schaderreger
Zugelassene Pflanzenschutzmittel
Häufige Fragen
Wie gehe ich mit dem Risiko von Phytotoxizität um, wenn ein Pflanzenschutzmittel allgemein für die Gruppe „Stauden“ zugelassen ist?
Da die Gruppe botanisch sehr heterogen ist, garantiert eine Gruppenzulassung keine universelle Pflanzenverträglichkeit. Führen Sie vor der großflächigen Behandlung immer eine Probespritzung an einigen wenigen Kulturen verschiedener Gattungen (z. B. empfindliche Funkien im Vergleich zu robusteren Staudengräsern) durch. Bewerten Sie das Ergebnis nach 8 bis 14 Tagen auf Verfärbungen, Nekrosen oder Wuchshemmungen, bevor Sie den gesamten Bestand behandeln.
Wie finde ich in der Datenbank Pflanzenschutzmittel, die speziell für meine Nischenkultur innerhalb der Stauden zugelassen sind?
Suchen Sie im Portal nach dem übergeordneten BVL-Kulturcode „Stauden“ (NNNZD) oder dem Begriff „Zierpflanzen“. Da Einzelzulassungen für spezifische Kulturen wie Physostegia-Arten oder Purpurglöckchen extrem selten sind, decken die breit gefassten Gruppenzulassungen diese Kulturen rechtlich ab. Prüfen Sie in den Gebrauchsanleitungen stets, ob bestimmte Gattungen explizit von der Anwendung ausgeschlossen sind.
Wann ist der optimale Zeitpunkt für eine Botrytis-Behandlung bei anfälligen Kulturen wie Delphinium oder Dahlia?
Vorbeugende Behandlungen sind entscheidend. Der Fokus liegt auf Phasen mit anhaltender Blattnässe und hoher Luftfeuchtigkeit sowie nach mechanischen Beschädigungen (z. B. nach Hagel oder dem Rückschnitt). Im BBCH-Stadium der Knospenbildung und während der Blüte ist das Risiko besonders hoch, weshalb hier schützende Fungizidbeläge etabliert werden sollten, bevor erste Symptome sichtbar werden.
Warum ist das Resistenzmanagement bei der Unkraut- und Krankheitsbekämpfung in Staudenbeständen so komplex?
Da Stauden oft über mehrere Jahre auf derselben Fläche stehen, etabliert sich schnell ein spezifischer Selektionsdruck. Bei wiederholter Anwendung desselben Wirkstoffs entwickeln Schaderreger wie Botrytis cinerea oder Unkräuter wie Poa annua rasch Resistenzen. Wechseln Sie konsequent zwischen den FRAC- und HRAC-Klassen und kombinieren Sie chemische Maßnahmen mit mechanischer Unkrautregulierung.
Welche Rolle spielen die BBCH-Stadien bei der Anwendung von Wachstumsregulatoren oder Herbiziden in Stauden?
Die BBCH-Stadien bestimmen das Zeitfenster für eine sichere Anwendung. Wachstumsregulatoren zur Stauchung (z. B. bei Bellis oder Garten-Stiefmütterchen) werden meist in frühen vegetativen Phasen (BBCH 12 bis 19) eingesetzt, um einen kompakten Wuchs zu fördern. Herbizidanwendungen im Nachauflauf erfordern oft, dass die Stauden bereits gut etabliert sind (z. B. nach dem Austrieb im Frühjahr), um Kulturschäden zu vermeiden.