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Sonstiger Schaderreger

Nichtkulturland ohne Holzgewächse

non-crop land without trees
YNKOB

Die Kategorie „Nichtkulturland ohne Holzgewächse“ (EPPO-Code: YNKOB), im internationalen Kontext als „non-crop land without trees“ bezeichnet, umfasst alle Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden und keine Gehölze aufweisen. Hierzu gehören typischerweise Hofflächen, Betriebswege, Feldränder, Gleisanlagen sowie befestigte oder unbefestigte Lagerplätze. Agronomisch und rechtlich nimmt diese Kategorie eine Sonderstellung ein, da die Pflege und Freihaltung dieser Flächen strengen gesetzlichen Auflagen unterliegen.

Im Gegensatz zu landwirtschaftlichen Nutzflächen steht auf dem Nichtkulturland nicht die Ertragsmaximierung einer Kultur im Vordergrund, sondern die Verkehrssicherheit, die Instandhaltung der Infrastruktur und die Vermeidung von unerwünschtem Bewuchs. Die Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist hier durch das Pflanzenschutzgesetz (insbesondere § 12 PflSchG in Deutschland) extrem stark reglementiert. Eine Anwendung von Herbiziden ist generell verboten und bedarf einer kostenpflichtigen Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Landesbehörde, sofern keine anderen zumutbaren Maßnahmen zum Ziel führen.

Zu den häufigsten Schaderregern auf diesen vegetationsfreien oder vegetationsarmen Flächen gehören verschiedene Moosarten (Bryophyta), Algen sowie ein- und mehrjährige Unkräuter. Da diese Organismen die Bausubstanz schädigen oder die Rutschgefahr auf Wegen erhöhen können, ist ein integriertes Vegetationsmanagement unerlässlich. Die Kombination aus vorbeugenden baulichen Maßnahmen, mechanischer Beseitigung und gezieltem thermischen Pflanzenschutz stellt in der Praxis den Standard dar.

Aussaat-/Pflanzzeitraum
Nicht zutreffend
Erntefenster
Nicht zutreffend
Reihenabstand
Nicht zutreffend
Typischer Ertrag
Nicht zutreffend
Wärmesumme (GDD)
Nicht zutreffend
Boden-pH
Nicht zutreffend

Bodenmanagement

Auf Nichtkulturflächen steht der Erhalt der Bodenstabilität und die Vermeidung von Erosion oder unkontrollierter Verunkrautung im Vordergrund. Da es sich häufig um geschotterte, gepflasterte oder teilversiegelte Flächen handelt, ist die mechanische Offenhaltung durch Kehrmaschinen, Wildkrautbürsten oder regelmäßiges Abschieben eine zentrale Maßnahme. Ein aktives Bodenmanagement im landwirtschaftlichen Sinne entfällt, jedoch muss auf die Entwässerung und das Verbot des Eintrags von Pflanzenschutzmitteln in die Kanalisation geachtet werden. Bei unbefestigten Wegrändern kann eine gezielte Einsaat von langsam wachsenden, konkurrenzstarken Gräsern helfen, die Ansiedlung schwer bekämpfbarer Unkräuter zu unterdrücken. Die Pflege zielt darauf ab, die biologische Aktivität im Oberboden zu minimieren, um den Keimungsdruck von Flugsamen dauerhaft niedrig zu halten.

Schaderreger-Management

Das Management von Schaderregern auf Nichtkulturland ohne Holzgewächse basiert primär auf nicht-chemischen Verfahren, um den strengen gesetzlichen Vorgaben des § 12 PflSchG gerecht zu werden. Gegen Moosarten (Bryophyta) und einjährige Unkräuter werden hocheffiziente thermische Methoden wie Abflammen, Heißwasser- oder Heißschaumverfahren eingesetzt, welche die Proteine der Schaderreger zerstören. Mechanische Verfahren wie der Einsatz von rotierenden Draht- oder Kunststoffbürsten entfernen aufgewachsenen Bewuchs und reduzieren gleichzeitig die Humusauflage auf befestigten Flächen. Chemische Pflanzenschutzmittel dürfen nur in absoluten Ausnahmefällen und nach behördlicher Genehmigung appliziert werden, wobei biologisch abbaubare Wirkstoffe wie Pelargonsäure bevorzugt werden. Ein regelmäßiges Monitoring der Flächen ermöglicht es, Behandlungen im frühesten Entwicklungsstadium der unerwünschten Vegetation durchzuführen, was die Effizienz aller Maßnahmen drastisch steigert.

Wichtige Schaderreger

Zugelassene Pflanzenschutzmittel

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Häufige Fragen

Welche gesetzlichen Einschränkungen gelten für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturland?

In Deutschland regelt § 12 Abs. 2 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) den Einsatz streng. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen müssen bei der zuständigen Landesbehörde (z. B. der Landwirtschaftskammer) beantragt und genehmigt werden, wobei nachgewiesen werden muss, dass nicht-chemische Alternativen unzumutbar oder technisch nicht durchführbar sind.

Wie wird Moos (Bryophyta) auf Nichtkulturflächen ohne Chemie effektiv reguliert?

Moose etablieren sich besonders an schattigen, feuchten Stellen mit feiner Humusauflage. Die effektivste nicht-chemische Regulierung erfolgt durch eine Kombination aus mechanischer Reinigung (z. B. mit rotierenden Wildkrautbürsten) zur Entfernung der Biomasse und anschließender thermischer Behandlung mittels Heißwasser oder Heißdampf. Das heiße Wasser dringt tief in die Moospolster ein, zerstört die Zellstruktur nachhaltig und verzögert den Wiederaustrieb deutlich effektiver als reines Abflammen.

Wann ist der beste Zeitpunkt für thermische Anwendungen zur Unkraut- und Moosregulierung?

Thermische Anwendungen sollten idealerweise im zeitigen Frühjahr bei den ersten Aufgängen der unerwünschten Vegetation durchgeführt werden. Junge Schaderreger im Keimblatt- oder frühen Rosettenstadium reagieren extrem empfindlich auf Hitze, da ihre thermische Masse gering ist. Bei älteren, verholzten Unkräutern oder dicken Moospolstern sind meist mehrere aufeinanderfolgende Behandlungen im Abstand von 2–3 Wochen notwendig, um die unterirdischen Wurzelreserven vollständig zu erschöpfen.

Warum dürfen Herbizide auf befestigten Nichtkulturflächen im Regelfall nicht zur Anwendung kommen?

Auf versiegelten oder stark befestigten Flächen wie Pflaster, Asphalt oder Schotter können Pflanzenschutzmittel nicht im Boden versickern oder durch Bodenmikroorganismen abgebaut werden. Bei Niederschlägen besteht ein extrem hohes Risiko, dass die Wirkstoffe oberflächlich abgeschwemmt werden und direkt in die Kanalisation, in Oberflächengewässer oder ins Grundwasser gelangen. Aus diesem Grund werden Ausnahmegenehmigungen auf solchen Flächen nur unter extrem strengen Auflagen erteilt.

Wie finde ich im System registrierte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Nichtkulturland?

Suchen Sie in unserer Produktdatenbank gezielt nach Anwendungen, die für den Bereich 'Nichtkulturland' oder 'Gleisanlagen' zugelassen sind. Achten Sie darauf, dass viele dieser Zulassungen an spezifische Auflagen gebunden sind. Filtern Sie nach dem Schaderreger 'Bryophyta' (Moose) oder 'Zweikeimblättrige Unkräuter', um die passenden, behördlich registrierten Pflanzenschutzmittel und deren spezifische Anwendungsbestimmungen einzusehen.