Zierpflanzen
Die BVL-Kulturgruppe „Zierpflanzen“ (Gruppe NNNZZ) fasst eine enorme Vielfalt an gärtnerischen und forstlichen Kulturen zusammen, die primär für ästhetische Zwecke, die Landschaftsgestaltung oder den Innenraumausbau kultiviert werden. Zu dieser Gruppe gehören unter anderem Schnittblumen, Stauden, Ziergehölze, Zimmerpflanzen sowie Blumenzwiebeln und Baumschulgehölzpflanzen. Trotz ihrer botanischen Diversität teilen diese Kulturen ähnliche Produktionsbedingungen im Freiland oder unter Glas, weshalb sie im deutschen Zulassungswesen für Pflanzenschutzmittel gemeinsam betrachtet werden.
Die Zusammenfassung in dieser Gruppe erleichtert die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erheblich. Da viele Spezialkulturen wie Alstroemeria-Arten oder Dianthus-Arten wirtschaftlich gesehen Nischenmärkte darstellen, wäre eine Einzelzulassung für jede spezifische Kultur oft unwirtschaftlich. Durch die Gruppierung können Zulassungen für die gesamte Gruppe der Zierpflanzen ausgesprochen werden, was dir als Anbauer ein breiteres Spektrum an rechtlich abgesicherten Behandlungsoptionen eröffnet.
Pflanzenschutz auf Gruppenebene
Der Pflanzenschutz im Zierpflanzenbau ist durch eine extrem niedrige optische Schadschwelle geprägt; bereits geringe Schäden durch Schaderreger wie Botrytis cinerea, Rhizoctonia solani oder die Weiße Fliege (Bemisia tabaci) können die Ware unverkäuflich machen. Da die Kulturen oft in dichten Beständen oder unter kontrollierten Bedingungen im Gewächshaus stehen, ist der Infektionsdruck durch Pilze und Schädlinge hoch. Ein integriertes Management setzt daher stark auf präventive Maßnahmen wie Klimaführung, mechanische Unkrautregulierung (z. B. gegen Poa annua oder Elymus repens) und den gezielten Einsatz von Nützlingen. Beim chemischen Pflanzenschutz ist ein konsequentes Resistenzmanagement nach FRAC, IRAC und HRAC unerlässlich. Da in Zierpflanzenbetrieben oft ganzjährig und in kurzen Abfolgen therapiert werden muss, entwickeln Schaderreger schnell Resistenzen. Du solltest Wirkstoffe mit unterschiedlichen Wirkungsmechanismen konsequent abwechseln. Zudem ist bei Gruppen-Zulassungen stets die Kulturverträglichkeit (Phytotoxizität) vorab an einzelnen Testpflanzen zu prüfen, da die Empfindlichkeit innerhalb der Zierpflanzen – von weichlaubigen Sommerblumen bis hin zu verholzten Ziergehölzen – extrem stark variiert.
Kulturen in dieser Gruppe
Wichtige Schaderreger
Zugelassene Pflanzenschutzmittel
Häufige Fragen
Wie gehst du vor, wenn ein Pflanzenschutzmittel allgemein für „Zierpflanzen“ zugelassen ist, deine spezifische Kultur aber sehr empfindlich reagiert?
Bei einer allgemeinen Zulassung für die Kulturgruppe Zierpflanzen trägst du als Anbauer das Risiko der Phytotoxizität. Da die Gruppe extrem diverse Kulturen wie zarte Sommerblumen und robuste Ziergehölze umfasst, solltest du das Pflanzenschutzmittel vor einer großflächigen Anwendung immer an einigen Testpflanzen unter deinen konkreten Kulturbedingungen auf Verträglichkeit prüfen.
Welche Besonderheiten gelten bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Gewächshaus im Vergleich zum Freiland?
Achte bei der Zulassung genau auf den ausgewiesenen Anwendungsbereich. Viele Pflanzenschutzmittel sind explizit nur für das Freiland oder nur für den geschützten Anbau (Gewächshaus) zugelassen. Unter Glas herrschen andere klimatische Bedingungen, die sowohl die Wirkstoffdynamik als auch das Risiko von Verbrennungen an den Kulturen stark beeinflussen.
Wie kannst du Resistenzen bei der Bekämpfung von saugenden Schädlingen wie der Weißen Fliege (Bemisia tabaci) verhindern?
Nutze einen strikten Wechsel der IRAC-Wirkstoffklassen. Da Schädlinge im geschützten Zierpflanzenbau viele Generationen pro Jahr bilden, ist das Resistenzrisiko extrem hoch. Integriere biologische Gegenspieler wie Schlupfwespen oder Raubmilben frühzeitig in dein Konzept, um den chemischen Selektionsdruck zu minimieren.
Warum ist die Bekämpfung von Moosen (Bryophyta) und Algen in Zierpflanzenbeständen so wichtig und wie gehst du vor?
Moose und Algen besiedeln schnell die Substratoberflächen in Topfkulturen oder Vermehrungsbeeten. Sie behindern die Wasser- und Nährstoffaufnahme und mindern den optischen Wert der Ware. Neben mechanischen Maßnahmen und optimierter Bewässerung (z. B. Ebbe-Flut-Verfahren statt Überkopfberegnung) kannst du speziell dafür zugelassene Herbizide oder Algenmittel nutzen, die für Zierpflanzen registriert sind.
Was musst du bezüglich der Wartezeit (PHI) bei Zierpflanzen beachten, die nicht zum Verzehr bestimmt sind?
Bei reinen Zierpflanzen ist die Wartezeit oft durch die Angabe „F“ (die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Zeit zwischen Anwendung und Ernte abgedeckt) oder „N“ (keine Wartezeit erforderlich) geregelt. Dennoch musst du aus Gründen des Arbeitsschutzes die Wiederbetretungsfristen für deine Mitarbeiter beachten, besonders bei Schnittblumen, die von Hand geerntet und gebunden werden.
Wie findest du heraus, ob ein Pflanzenschutzmittel für eine bestimmte Untergruppe wie „Zwiebelgewächse“ oder „Stauden“ zugelassen ist?
In unserer Datenbank kannst du gezielt nach der übergeordneten Gruppe „Zierpflanzen“ filtern. In den Zulassungsdetails des jeweiligen Produkts ist genau aufgeführt, ob die Anwendung für die gesamte Gruppe NNNZZ gilt oder ob Einschränkungen auf bestimmte Untergruppen wie Blumenzwiebeln oder Schnittblumen vorliegen.