Spinat und verwandte Arten
Die BVL-Kulturgruppe „Spinat und verwandte Arten“ (Gruppe NNNSA) fasst eine Reihe von Blatt- und Stängelgemüsekulturen zusammen, die botanisch eng verwandt sind oder sehr ähnliche Anbau- und Pflanzenschutzeigenschaften aufweisen. Zu den prominentesten Vertretern gehören der namensgebende Spinat (Spinacia oleracea), verschiedene Formen der Bete (Beta vulgaris wie Rote Bete, Schnittmangold und Stielmangold) sowie Nischenkulturen wie der Sommerportulak und der Gemeine Queller. Diese Gruppierung ist im deutschen Zulassungswesen von zentraler Bedeutung, da sie die Übertragbarkeit von Rückstandsdaten und die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für kleinere Kulturen (Minor Crops) im Rahmen des Lückenindikationsverfahrens erleichtert.
Botanisch gehören die meisten dieser Kulturen zur Familie der Fuchsschwanzgewächse (Amaranthaceae). Diese enge Verwandtschaft bedingt nicht nur ein ähnliches physiologisches Verhalten und vergleichbare Wachstumsstadien (BBCH-Skala), sondern führt auch dazu, dass sie von denselben Schaderregern befallen werden. Zudem weisen sie eine ähnliche Blattoberflächenstruktur auf, was für die Benetzung und Haftung von Pflanzenschutzmitteln bei Spritzapplikationen entscheidend ist. Der Anbau erfolgt meist als schnelllebige Sätze im Freiland oder unter Glas, was kurze Kulturzeiten und spezifische Anforderungen an die Wartezeiten mit sich bringt.
Pflanzenschutz auf Gruppenebene
Der integrierte Pflanzenschutz in der Kulturgruppe „Spinat und verwandte Arten“ konzentriert sich stark auf bodenbürtige und blattpathogene Pilze sowie die Unkrautregulierung. Schaderreger wie Rhizoctonia solani und Sclerotinia-Arten (Sclerotinia sclerotiorum, Sclerotinia minor) stellen aufgrund der feuchten Mikroklimabedingungen im bodennahen Pflanzenbestand eine ständige Bedrohung dar. Ein konsequentes Fruchtfolgemanagement und die Wahl gut drainierter Standorte sind essenziell, um den Infektionsdruck zu minimieren. Da viele dieser Kulturen direkt für den Frischmarkt bestimmt sind und optische Mängel zu Totalausfällen führen, ist auch die Bekämpfung von Botrytis cinerea in feuchten Perioden von hoher wirtschaftlicher Relevanz. Bei chemischen Pflanzenschutzmaßnahmen ist ein striktes Resistenzmanagement nach FRAC- und HRAC-Vorgaben unerlässlich. Da die Kulturzeiten oft sehr kurz sind, müssen Wirkstoffwechsel konsequent über die gesamte Fruchtfolge hinweg geplant werden, um Selektionsdruck zu vermeiden. Bei Herbizidanwendungen gegen Leitunkräuter wie die Einjährige Rispe (Poa annua) ist die Kulturverträglichkeit in den frühen BBCH-Stadien besonders kritisch; Gruppen-Zulassungen des BVL ermöglichen hier den Einsatz spezifischer Wirkstoffe, erfordern jedoch eine genaue Abstimmung auf die jeweilige Kulturtoleranz (z. B. reagiert Mangold teils empfindlicher als Spinat).
Kulturen in dieser Gruppe
Wichtige Schaderreger
Zugelassene Pflanzenschutzmittel
Häufige Fragen
Wie finde ich im Portal gezielt Pflanzenschutzmittel, die für die gesamte Gruppe „Spinat und verwandte Arten“ zugelassen sind?
Nutzen Sie die Filtersuche in unserer Datenbank und filtern Sie nach dem BVL-Code „NNNSA“ oder dem Gruppennamen. Achten Sie darauf, ob die Zulassung für die gesamte Gruppe gilt oder ob einzelne Kulturen (wie z. B. Rote Bete oder Queller) durch spezifische Anwendungsbestimmungen oder Fußnoten in der Zulassungsdatenbank ausgeschlossen sind.
Warum ist das Resistenzmanagement bei kurzen Kulturzeiten wie bei Spinat oder Portulak besonders anspruchsvoll?
Durch die schnelle Abfolge mehrerer Sätze pro Saison auf derselben Fläche können Schaderreger wie Botrytis oder Rhizoctonia mehrfach mit Wirkstoffen derselben FRAC-Klasse in Kontakt kommen. Ein Wirkstoffwechsel darf sich daher nicht nur auf einen einzelnen Satz beschränken, sondern muss die gesamte jährliche Schlaghistorie und alle Folgekulturen einbeziehen.
Welche Rolle spielen die BBCH-Stadien bei der Applikation von Herbiziden in dieser Kulturgruppe?
In den frühen Keim- und Auflaufphasen (BBCH 10 bis 12) reagieren Kulturen wie Mangold und Spinat extrem empfindlich auf chemischen Stress. Herbizidmaßnahmen gegen Ungräser wie Poa annua müssen daher exakt auf die in den Zulassungsdokumenten definierten BBCH-Fenster abgestimmt werden, um irreversible phytotoxische Schäden und Wachstumsdepressionen zu vermeiden.
Gelten Zulassungen für die Gruppe „Spinat und verwandte Arten“ automatisch auch für den Anbau im Gewächshaus?
Nein, das BVL unterscheidet strikt zwischen Anwendungen im Freiland und unter Glas (Gewächshaus/Folienschirm). Eine Gruppen-Zulassung ist nur dann für beide Bereiche gültig, wenn dies in den Anwendungsbestimmungen explizit ausgewiesen ist. Prüfen Sie stets den spezifischen Anwendungsbereich (Freiland vs. unter Glas) in den Produktdetails.
Wie wirken sich die kurzen Wartezeiten (PHI) dieser Kulturen auf die Pflanzenschutzstrategie aus?
Da Blattgemüse wie Spinat oder Schnittmangold oft rasch geerntet werden, schränkt die gesetzliche Wartezeit die Auswahl an Pflanzenschutzmitteln in der späten Wachstumsphase stark ein. Späte Infektionen mit Sclerotinia oder Botrytis müssen daher oft präventiv in frühen BBCH-Stadien oder durch den gezielten Einsatz von biologischen Präparaten mit sehr kurzen oder gar keinen Wartezeiten reguliert werden.
Warum sind Nischenkulturen wie Queller oder Sommerportulak in dieser Gruppe miterfasst?
Für diese sogenannten „Minor Crops“ (Kulturen mit geringem Anbauumfang) lohnt sich ein eigenständiges, teures Zulassungsverfahren für die Hersteller meist nicht. Durch die Zusammenfassung in der Gruppe NNNSA können sie von den Rückstandsbewertungen und Zulassungen der Hauptkulturen (wie Spinat) profitieren, was den Anbauern rechtssichere Pflanzenschutzoptionen eröffnet.