Johannisbeerartiges Beerenobst
Die BVL-Kulturgruppe „Johannisbeerartiges Beerenobst“ (Gruppe NNNOJ) fasst eine Reihe von strauchartig wachsenden Beerenobstarten und verwandten Gehölzen zusammen, die im Pflanzenschutzrecht aufgrund vergleichbarer Anbaubedingungen und biologischer Eigenschaften gemeinsam behandelt werden. Zu den bekanntesten Vertretern dieser Gruppe gehören die Rote, Schwarze und Weiße Johannisbeere, die Stachelbeere, Heidelbeer-Arten sowie die Josta. Auch regional oder ökologisch bedeutsame Kulturen wie der Schwarze Holunder, Sanddorn, die Maibeere (Haskap) sowie Wildgehölze wie die Gemeine Berberitze oder der Weißdorn sind dieser Gruppe zugeordnet.
Die Zusammenfassung dieser Kulturen erleichtert die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erheblich, da viele der enthaltenen Kulturen als Nischenkulturen gelten. Ein für die gesamte Gruppe registriertes Pflanzenschutzmittel darf somit auf allen gelisteten Kulturen angewendet werden. Dies sichert die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzlösungen auch für kleinere Kulturen wie Sanddorn oder Felsenbirne, für die sich ein eigenständiges, teures Zulassungsverfahren für die Hersteller oft wirtschaftlich nicht lohnen würde.
Pflanzenschutz auf Gruppenebene
Im integrierten Pflanzenschutz dieser Gruppe stehen pilzliche Schaderreger wie Botrytis cinerea (Grauschimmel) und Colletotrichum-Arten (Anthraknose) sowie tierische Schädlinge wie der Kleine Frostspanner (Operophtera brumata) im Fokus. Da viele Kulturen dieser Gruppe über mehrere Jahre auf derselben Fläche stehen, ist auch die Unkrautbekämpfung von ausdauernden Ungräsern wie der Gemeinen Quecke (Elymus repens) und einjährigen Unkräutern wie dem Einjährigen Rispengras (Poa annua) oder dem Gewöhnlichen Greiskraut (Senecio vulgaris) eine dauerhafte Herausforderung. Ein konsequentes Kulturmanagement, das auf eine gute Durchlüftung der Sträucher durch regelmäßigen Schnitt abzielt, mindert das Infektionsrisiko für Pilze erheblich. Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist ein striktes Resistenzmanagement nach den Vorgaben von FRAC, IRAC und HRAC unerlässlich. Da die Wirkstoffauswahl in Sonderkulturen oft stark eingeschränkt ist, müssen die verfügbaren Wirkstoffklassen konsequent abgewechselt werden, um die Entstehung resistenter Schaderreger-Populationen zu verhindern. Bei Gruppen-Zulassungen ist zudem stets zu prüfen, ob für einzelne Kulturen (z. B. Heidelbeeren im Vergleich zu Johannisbeeren) abweichende Wartezeiten oder spezifische Anwendungsbestimmungen bezüglich der BBCH-Stadien gelten, um Rückstände im Erntegut zu vermeiden und die Kulturverträglichkeit zu gewährleisten.
Kulturen in dieser Gruppe
Wichtige Schaderreger
Zugelassene Pflanzenschutzmittel
Häufige Fragen
Wie erkennst du, ob ein Pflanzenschutzmittel für die gesamte Gruppe NNNOJ oder nur für einzelne Kulturen zugelassen ist?
Achte im Zulassungsbericht oder in unserer Produktdatenbank genau auf die Kennzeichnung. Wenn die Zulassung explizit für die Gruppe „Johannisbeerartiges Beerenobst“ (NNNOJ) ausgesprochen wurde, darfst du das Pflanzenschutzmittel auf allen Mitgliedskulturen anwenden. Ist jedoch nur eine Einzelkultur wie „Schwarze Johannisbeere“ aufgeführt, ist die Anwendung streng auf diese beschränkt und darf nicht auf andere Gruppenmitglieder wie Heidelbeeren übertragen werden.
Warum ist das BBCH-Stadium bei der Behandlung von johannisbeerartigem Beerenobst so kritisch?
Die BBCH-Stadien bestimmen nicht nur die Wirksamkeit einer Maßnahme, sondern sind oft rechtlich bindend für den Anwendungszeitpunkt. Beispielsweise dürfen viele Fungizide gegen Botrytis nur während der Blüte (BBCH 61 bis 69) eingesetzt werden, um die Blütenorgane zu schützen und gleichzeitig die gesetzlichen Wartezeiten bis zur Ernte einzuhalten. Behandlungen außerhalb der zugelassenen BBCH-Fenster können zu unzulässigen Rückständen führen oder die Kultur schädigen.
Wie vermeidest du Resistenzen, wenn für deine Kultur nur wenige Wirkstoffe zugelassen sind?
Nutze die FRAC- und IRAC-Klassifizierungen, um Wirkstoffe mit unterschiedlichen Wirkungsmechanismen abzuwechseln. Wenn du beispielsweise gegen Colletotrichum oder Botrytis spritzt, solltest du nicht mehrmals hintereinander Pflanzenschutzmittel aus derselben Wirkstoffgruppe (z. B. SDHI oder Strobilurine) verwenden. Ergänze chemische Maßnahmen stets durch vorbeugende Kulturmaßnahmen wie das Entfernen von infiziertem Altholz und die Förderung einer schnellen Abtrocknung des Bestands.
Welche Besonderheiten musst du bei der Bekämpfung von Ungräsern wie der Quecke in diesen Dauerkulturen beachten?
Da es sich um mehrjährige Kulturen handelt, etablieren sich Wurzelunkräuter wie die Gemeine Quecke leicht im Unterstockbereich. Herbizidanwendungen (HRAC-Klassifizierung beachten) sollten bevorzugt im zeitigen Frühjahr vor dem Austrieb oder im Herbst nach der Ernte erfolgen, um die Kultur nicht zu schädigen. Kombiniere chemische Behandlungen im integrierten Anbau idealerweise mit mechanischen Verfahren wie dem Mulchen oder dem Einsatz von Unterstockräumgeräten.
Wie gehst du vor, wenn ein Schaderreger auf einer Nischenkultur wie Sanddorn oder Josta auftritt, für die kein direktes Produkt gelistet ist?
In diesem Fall solltest du prüfen, ob für das gewünschte Pflanzenschutzmittel eine Zulassung für die übergeordnete Gruppe „Johannisbeerartiges Beerenobst“ vorliegt. Ist dies nicht der Fall, kannst du beim zuständigen Pflanzenschutzdienst eine Genehmigung für die Anwendung in einem lückenhaften Anwendungsgebiet nach § 22 Abs. 2 PflSchG (in Deutschland) beantragen, um die Behandlung rechtlich abzusichern.