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Kulturgruppe

Laubholz

7 Mitgliedskulturen
NNNWL

Die BVL-Kulturgruppe „Laubholz“ (Code: NNNWL) bündelt eine forstwirtschaftlich und landschaftsprägend bedeutende Auswahl an laubabwerfenden Gehölzen für den Pflanzenschutz. Zu dieser Gruppe gehören ökologisch und ökonomisch wertvolle Gattungen und Arten wie Eichen (Quercus sp.), Fagus-Arten (Fagus sp.), Hainbuchen (Carpinus betulus) sowie Feldahorn (Acer campestre), Erlen (Alnus sp.) und Pappeln (Populus sp.). Auch die Sonderkategorie „Lagerholz“ ist dieser Gruppe zugeordnet, um Behandlungen von bereits eingeschlagenem Rund- oder Schnittholz regulatorisch abzubilden.

Die Zusammenfassung dieser Kulturen unter einem gemeinsamen Registrierungscode vereinfacht das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel im Forstbereich sowie in Baumschulen erheblich. Da diese Laubgehölze ähnliche physiologische Merkmale aufweisen und in der Praxis oft in Mischbeständen oder unter vergleichbaren Standortsituationen kultiviert werden, weisen sie ähnliche Empfindlichkeiten gegenüber Wirkstoffen auf. Dies ermöglicht es, Indikationen für die gesamte Gruppe auszuweisen, anstatt für jede Kultur Einzelzulassungen beantragen zu müssen.

Pflanzenschutz auf Gruppenebene

Der integrierte Pflanzenschutz im Laubholz konzentriert sich stark auf die Etablierungsphase von Jungpflanzen sowie den Schutz des stehenden und lagernden Holzes. In Verjüngungsflächen und Neuanpflanzungen stellen Begleitvegetation wie die Gemeine Quecke (Elymus repens) oder der Adlerfarn (Pteridium aquilinum) eine erhebliche Konkurrenz um Licht und Wasser dar, weshalb eine gezielte mechanische oder chemische Herbizidapplikation (unter Beachtung des HRAC-Wirkstoffwechsels) notwendig sein kann. Zudem erfordert der Schutz vor Nagetieren wie Feldmäusen (Microtus arvalis) und Erdmäusen (Microtus agrestis) sowie Wildverbiss durch Feldhasen (Lepus europaeus) ein konsequentes Monitoring und den Einsatz von Repellents oder mechanischen Schutzmaßnahmen. Bei der Bekämpfung von Schadinsekten wie Holzbohrern (Xylosandrus) oder forstschädlichen Käfern an liegendem Holz (Lagerholz) ist die exakte Terminierung der Anwendung entscheidend, um den Einbohrvorgang effektiv zu verhindern. Hierbei müssen IRAC-Klassifizierungen strikt beachtet werden, um Resistenzbildungen bei wiederholten Behandlungen im Forst- und Lagerbereich vorzubeugen. Der Fokus liegt stets auf der Kombination waldbaulicher Maßnahmen – wie der Förderung resilienter Mischbestände und der zeitnahen Abfuhr von Brutmaterial – mit dem gezielten, restriktiven Einsatz zugelassener Pflanzenschutzmittel.

Kulturen in dieser Gruppe

Acer campestreACRCA
Carpinus betulusCIPBE
EicheQUESS
ErleALUSS
Fagus-ArtenFAUSS
LagerholzYLAGX
PappelPOPSS

Wichtige Schaderreger

Zugelassene Pflanzenschutzmittel

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Häufige Fragen

Wie unterscheidet sich die Zulassungssituation für stehendes Laubholz von der für die Kategorie „Lagerholz“?

Pflanzenschutzmittel-Zulassungen für die Kulturgruppe „Laubholz“ gelten primär für lebende, stehende Gehölze im Forst oder in Baumschulen (z. B. zur Bekämpfung von Schaderregern oder Begleitflora). Die Kategorie „Lagerholz“ (EPPO: YLAGX) hingegen umfasst bereits gefälltes, unentrindetes oder entrindetes Holz. Für die Behandlung von Lagerholz gegen technische Holzschädlinge wie Borken- oder Nutzholzborkenkäfer sind explizite Zulassungen erforderlich, die sich in Aufwandmenge, Anwendungsbestimmungen und Anwender-Schutzausrüstung deutlich von Freilandbehandlungen stehender Kulturen unterscheiden.

Welche Rolle spielt das BBCH-Stadium bei der Anwendung von Herbiziden in jungen Laubholzbeständen?

Bei der chemischen Unkrautregulierung im Forst ist das BBCH-Stadium der Laubholzkulturen kritisch für die Kulturverträglichkeit (Selektivität). Viele Herbizide dürfen nur während der Vegetationsruhe (BBCH 00 bis vor dem Knospenschwellen) oder nach dem vollständigen Abschluss des Jahrestriebes und der Verholzung (BBCH 91+) appliziert werden. Eine Anwendung während des aktiven Austriebs (BBCH 10 bis 39) kann zu schweren phytotoxischen Schäden, Triebdeformationen oder zum Absterben der Jungpflanzen führen.

Wie finde ich im Portal gezielt Pflanzenschutzmittel, die für die gesamte Gruppe „Laubholz“ zugelassen sind?

Nutzen Sie die Such- und Filtersysteme im Hub, indem Sie nach dem übergeordneten BVL-Code „NNNWL“ oder dem Begriff „Laubholz“ filtern. Das System listet Ihnen dann alle Pflanzenschutzmittel auf, deren Zulassung sich auf die gesamte Gruppe erstreckt. Achten Sie bei den Treffern auf eventuelle Einschränkungen in den Anwendungsbestimmungen, da manche Zulassungen trotz Gruppenzulassung bestimmte sensible Kulturen (wie z. B. Pappel-Arten) explizit von der Behandlung ausschließen.

Warum ist das Resistenzmanagement (HRAC/IRAC) bei forstlichen Anwendungen im Laubholz besonders anspruchsvoll?

Da im Forstbereich im Vergleich zum klassischen Ackerbau nur eine sehr begrenzte Anzahl an Wirkstoffen und Wirkstoffklassen (insbesondere bei Insektiziden und Herbiziden) zugelassen ist, ist das Risiko von Resistenzbildungen erhöht. Forstpraktiker müssen daher mechanische und waldbauliche Maßnahmen (z. B. mechanische Freistellung, Kulturnetze, Pheromonfallen) priorisieren und die wenigen verfügbaren chemischen Wirkstoffe streng im Wechsel nach ihren HRAC- (Herbizide) und IRAC-Klassen (Insektizide) einsetzen, um deren Wirksamkeit langfristig zu erhalten.

Welche Besonderheiten gelten für den Einsatz von Rodentiziden gegen Mäusefraß in Laubholzkulturen?

Der Einsatz von Rodentiziden (z. B. gegen Erd- und Feldmäuse) im Forst unterliegt strengen Umweltauflagen zum Schutz von Nichtzielorganismen (Sekundärvergiftungen von Greifvögeln und Raubsäugern). Die Ausbringung darf in der Regel nicht breitflächig, sondern nur verdeckt in die Nagetiergänge oder mittels spezieller, zugriffssicherer Köderstationen erfolgen. Zudem ist vor einer Anwendung eine Befallserhebung (z. B. mittels Schlagfallen-Methode oder Lochtest) zwingend erforderlich, um die Schadschwelle nachzuweisen.

Wie beeinflusst die Mischung verschiedener Laubholzarten die Strategie beim Pflanzenschutz?

In forstlichen Mischbeständen (z. B. Eiche gemischt mit Hainbuche und Feldahorn) muss die Verträglichkeit eines Pflanzenschutzmittels für alle im Bestand vertretenen Kulturen gewährleistet sein. Da manche Wirkstoffe von bestimmten Baumarten schlechter toleriert werden, ist vor einer flächigen Applikation stets zu prüfen, ob das gewählte Pflanzenschutzmittel für alle vorhandenen Arten der Gruppe „Laubholz“ verträglich und zugelassen ist. Im Zweifelsfall sind einzelstammbezogene oder mechanische Verfahren vorzuziehen.