Wurzel- und Knollengemüse
Die BVL-Kulturgruppe „Wurzel- und Knollengemüse“ (Gruppe NNNVW) fasst eine Vielzahl von gartenbaulich und landwirtschaftlich genutzten Kulturen zusammen, bei denen die unterirdischen Speicherorgane – seien es botanisch echte Wurzeln, Rüben, Hypokotyle oder Knollen – geerntet werden. Zu dieser heterogenen, aber zulassungstechnisch eng verbundenen Gruppe gehören wirtschaftlich bedeutende Kulturen wie Möhre (Daucus carota subsp. sativus), Knollensellerie (Apium graveolens var. rapaceum), Rote Bete (Beta vulgaris) und Radieschen (Raphanus sativus), aber auch traditionsreiche Nischenkulturen wie Pastinak, Schwarzwurzel oder Topinambur.
Die Zusammenfassung dieser Kulturen durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) folgt einer klaren regulatorischen und praktischen Logik. Da viele dieser Kulturen ähnliche Wachstumsbedingungen im Boden aufweisen und von vergleichbaren Schaderregern bedroht werden, erleichtert die Gruppierung die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erheblich. Wirkstoffe können so im Rahmen von Lückenindikationen oder Gruppenbehandlungen effizient für die gesamte Gruppe oder definierte Untergruppen zugelassen werden, was den bürokratischen Aufwand reduziert und den Anbauern eine breitere Palette an Pflanzenschutzoptionen sichert.
Pflanzenschutz auf Gruppenebene
Der Pflanzenschutz im Wurzel- und Knollengemüse erfordert aufgrund des direkten Bodenkontakts der Ernteorgane eine äußerst vorausschauende Strategie. Zu den bedeutendsten pilzlichen Schaderregern gehören bodenbürtige Pilze wie Rhizoctonia solani und Sclerotinia sclerotiorum, die Fäulnisprozesse im Feld sowie im Lager verursachen, sowie Botrytis cinerea. Tierische Schädlinge wie die Kleine Kohlfliege (Delia radicum) bei den kreuzblütigen Kulturen der Gruppe stellen ebenfalls eine erhebliche Bedrohung dar. Ein integriertes Management setzt primär auf eine weite Fruchtfolge zur Reduzierung des Inokulums im Boden, eine mechanische Unkrautregulierung sowie den gezielten Einsatz von Kulturschutznetzen zur Schädlingsabwehr. Beim Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln ist ein striktes Resistenzmanagement nach den Richtlinien von FRAC (Fungizide), IRAC (Insektizide) und HRAC (Herbizide) unerlässlich. Da viele Kulturen dieser Gruppe eine relativ lange Standzeit aufweisen und mehrfach behandelt werden müssen, ist der systematische Wirkstoffwechsel zwischen verschiedenen Wirkstoffklassen zwingend erforderlich, um Selektionsdruck zu vermeiden. Zudem müssen die spezifischen Wartezeiten und Rückstandshöchstmengen (MRL) genauestens beachtet werden, da die geernteten Knollen und Wurzeln Wirkstoffe direkt aus dem Boden oder über absterbendes Laub aufnehmen können.
Kulturen in dieser Gruppe
Wichtige Schaderreger
Zugelassene Pflanzenschutzmittel
Häufige Fragen
Wie erkenne ich, ob ein Pflanzenschutzmittel für die gesamte Gruppe NNNVW oder nur für einzelne Kulturen zugelassen ist?
In der BVL-Zulassungsdatenbank wird explizit ausgewiesen, ob eine Zulassung für die gesamte Gruppe „Wurzel- und Knollengemüse“ (NNNVW) gilt oder ob Einschränkungen vorliegen. Steht in den Anwendungsbestimmungen die Gruppenbezeichnung ohne Einschränkung, darf das Pflanzenschutzmittel auf allen in der Gruppe gelisteten Kulturen angewendet werden. Häufig gibt es jedoch Einschränkungen wie „ausgenommen Radieschen“ oder „nur zur Verwendung an Möhren“, die im Kleingedruckten der Gebrauchsanleitung genau geprüft werden müssen.
Welche Rolle spielt das BBCH-Stadium bei der Terminierung von Fungizidbehandlungen gegen Sclerotinia und Rhizoctonia?
Behandlungen gegen bodenbürtige Pilze wie Sclerotinia sclerotiorum oder Rhizoctonia solani müssen präventiv erfolgen, bevor sich das Laubdach schließt (meist zwischen BBCH 31 und 39). Sobald die Reihen schließen, entsteht ein feuchtes Mikroklima, das die Keimung von Sklerotien begünstigt. Spätere Anwendungen erreichen den bodennahen Bereich und die Rübenhälse oft nicht mehr in ausreichender Konzentration.
Wie lässt sich das Resistenzrisiko bei der Bekämpfung von Botrytis cinerea im integrierten Anbau minimieren?
Da Botrytis cinerea ein hohes Potenzial zur Resistenzbildung besitzt, ist ein konsequenter Wechsel der FRAC-Klassen (z. B. Wechsel zwischen SDHI, Strobilurinen und Fludioxonil) zwingend erforderlich. Zudem sollten chemische Maßnahmen durch kulturtechnische Praktiken wie eine optimierte Stickstoffdüngung (Vermeidung von mastigem Laub) und eine angepasste Pflanzdichte zur schnelleren Abtrocknung des Bestandes unterstützt werden.
Warum sind Herbizidbehandlungen (HRAC) bei Wurzelgemüse im Vorauflaufverfahren so kritisch?
Viele Kulturen der Gruppe NNNVW, wie Möhren oder Wurzelpetersilie, keimen sehr langsam. Vorauflaufherbizide nutzen den Selektivitätsvorsprung, erfordern jedoch eine ausreichende Bodenfeuchtigkeit für eine gute Wirksamkeit. Bei Trockenheit ist die Wirkung unzureichend, während Starkregen nach der Anwendung den Wirkstoff in die Keimzone spülen und Phytotoxizität verursachen kann. Die Bodenart und der Humusgehalt müssen bei der Dosierung exakt berücksichtigt werden.
Wie gehe ich vor, wenn für eine Nischenkultur wie Haferwurz oder Knolligen Kälberkropf kein spezifisches Pflanzenschutzmittel zugelassen ist?
Für solche Nischenkulturen greift häufig die Regelung zur Genehmigung von Anwendungen in geringfügigen Verwendungen gemäß Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (sogenannte Lückenindikation). Landwirte können auf der Plattform des BVL prüfen, ob für die Gruppe NNNVW oder speziell für diese Kultur eine solche Erweiterung der Zulassung existiert. Diese Anwendungen erfolgen jedoch oft auf eigenes Risiko hinsichtlich Wirksamkeit und Verträglichkeit.