Teekräuter
Die BVL-Kulturgruppe „Teekräuter“ (Gruppe NNNTK) fasst eine botanisch und phytomedizinisch diverse Gruppe von Kulturen zusammen, die primär für die Gewinnung von Aufgussgetränken, pflanzlichen Extrakten oder Arzneizubereitungen angebaut werden. Zu dieser Gruppe gehören sowohl ein- und zweijährige krautige Kulturen als auch ausdauernde Stauden und Gehölze. Typische und wirtschaftlich bedeutende Vertreter sind unter anderem Kamille-Arten, Melisse, Salbei, Minze-Arten sowie Thymian, aber auch Gehölze wie Sanddorn, Schwarzer Holunder und Schwarze Johannisbeere.
Die Zusammenfassung dieser heterogenen Kulturen unter einer gemeinsamen Registrierungsgruppe des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erleichtert das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel im Rahmen von Lückenindikationen und Gruppenrückstandsdefinitionen. Da viele dieser Nischenkulturen einzeln betrachtet einen zu kleinen Markt für eigenständige, teure Zulassungsverfahren darstellen, ermöglicht die Gruppierung die Übertragung von Rückstandsdaten und Wirksamkeitsnachweisen. Dies sichert den Anbauern die Verfügbarkeit dringend benötigter Pflanzenschutzmittel für den integrierten Pflanzenschutz.
Pflanzenschutz auf Gruppenebene
Der Pflanzenschutz in Teekräutern ist durch die Vielfalt der Wuchsformen und die extrem hohen Qualitätsanforderungen an das Erntegut (insbesondere Rückstandsfreiheit und sensorische Reinheit) stark reglementiert. Zu den bedeutendsten pilzlichen Schaderregern gehören bodenbürtige Pilze wie Rhizoctonia solani, Sclerotinia sclerotiorum und Fusarium oxysporum, die Wurzel- und Stängelfäulen verursachen, sowie Botrytis cinerea, der vor allem dichte Bestände bei feuchter Witterung gefährdet. Da viele Teekräuter langsam jugendentwickelnd sind, stellt die Unkrautkonkurrenz durch Schadgräser wie Poa annua (Einjähriges Rispengras) und ausdauernde Arten wie Elymus repens (Gemeine Quecke) sowie Moose (Bryophyta) eine erhebliche Herausforderung dar. Integrierte Bekämpfungsstrategien setzen primär auf vorbeugende Maßnahmen wie eine weite Fruchtfolge, optimale Standortwahl zur Vermeidung von Staunässe und mechanische Unkrautregulierung (Striegeln, Hacken). Beim Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel ist ein striktes Resistenzmanagement nach den Richtlinien von FRAC (Fungizide) und HRAC (Herbizide) zwingend erforderlich, um Wirkstoffverluste zu vermeiden. Da für die gesamte Gruppe oft nur wenige Wirkstoffklassen zugelassen sind, müssen nicht-chemische Maßnahmen konsequent integriert werden. Zudem müssen die Wartezeiten penibel eingehalten werden, da die getrockneten Pflanzenteile direkt vom Endverbraucher konsumiert werden und Rückstandshöchstmengen (MRL) streng kontrolliert werden.
Kulturen in dieser Gruppe
Wichtige Schaderreger
Zugelassene Pflanzenschutzmittel
Häufige Fragen
Wie finde ich im Portal gezielt zugelassene Pflanzenschutzmittel für eine bestimmte Teekräuterkultur?
Nutzen Sie die Suchfunktion in unserer Datenbank, indem Sie nach dem spezifischen EPPO-Code der Kultur (z. B. „MENSS“ für Minze-Arten) oder direkt nach der BVL-Gruppe „Teekräuter“ filtern. Achten Sie bei den Zulassungsdetails darauf, ob das Pflanzenschutzmittel für die gesamte Gruppe NNNTK oder nur für spezifische Unterkulturen oder Verwendungszwecke (z. B. „Nutzung als Tee“) freigegeben ist.
Warum ist die Unterscheidung zwischen „Teekräutern“ und „Küchenkräutern“ bei der Pflanzenschutzmittel-Zulassung so wichtig?
Obwohl es botanische Überschneidungen gibt (z. B. bei Salbei oder Thymian), gelten rechtlich unterschiedliche Rückstandshöchstmengen (MRL) und Wartezeiten, je nachdem, ob die Kultur als frisches Küchenkraut oder als getrocknetes Teekraut vermarktet wird. Ein Pflanzenschutzmittel darf nur angewendet werden, wenn die spezifische Nutzungsrichtung „Teekräuter“ in der Zulassung explizit aufgeführt ist.
Welche Rolle spielen die BBCH-Stadien bei der Anwendung von Fungiziden gegen Sclerotinia oder Botrytis in Teekräutern?
Die Terminierung ist kritisch: Behandlungen gegen Sclerotinia und Botrytis müssen präventiv erfolgen, meist vor dem Reihenschluss (BBCH 19–39) oder zu Beginn der Blüte (BBCH 51–61), um die inneren Bestandsbereiche noch optimal zu benetzen. Späte Anwendungen bergen ein hohes Risiko für unzulässige Rückstände im Erntegut, weshalb die Wartezeit (PHI) die späteste Anwendung im BBCH-Verlauf streng limitiert.
Wie lässt sich das Risiko von Herbizid-Resistenzen bei der Bekämpfung von Poa annua und Elymus repens in Dauerkulturen minimieren?
Da in Teekräutern nur eine sehr begrenzte Anzahl an Herbizid-Wirkstoffen (meist aus den HRAC-Klassen A oder B) zur Verfügung steht, müssen chemische Maßnahmen zwingend mit mechanischen Verfahren (z. B. Zwischenreihenhacke, Untersaat) kombiniert werden. Ein jährlicher Wechsel der Wirkmechanismen und das konsequente Verhindern des Aussamens von Poa annua sind für ein nachhaltiges Resistenzmanagement unerlässlich.
Welche Besonderheiten gelten für den Pflanzenschutz bei holzigen Teekräutern wie Sanddorn oder Schwarzem Holunder innerhalb dieser Gruppe?
Obwohl sie zur Gruppe der Teekräuter zählen (da z. B. Blätter oder Blüten für Tee genutzt werden), weisen diese Gehölze eine völlig andere Physiologie und Schaderregerdynamik auf als krautige Arten. Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln muss im Zulassungstext genau geprüft werden, ob die Anwendung auf „holzige Kulturen“ oder explizit auf die Beeren-/Blatternte dieser Gehölze beschränkt ist, um phytotoxische Schäden und Rückstandskonflikte zu vermeiden.
Wie beeinflusst die Trocknung der Teekräuter die Bewertung von Pflanzenschutzmittelrückständen?
Durch den Wasserentzug bei der Trocknung konzentrieren sich eventuell vorhandene Wirkstoffrückstände im Erntegut um den Faktor 4 bis 10 (Verarbeitungsfaktor). Die gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte beziehen sich jedoch auf das vermarktete (getrocknete) Produkt. Daher müssen im Anbau oft deutlich längere Sicherheitsabstände eingehalten werden, als es die gesetzliche Mindestwartezeit vorschreibt.