Arzneipflanzen
Die BVL-Kulturgruppe „Arzneipflanzen“ (Gruppe NNNAP) bündelt eine botanisch und phytochemisch äußerst diverse Auswahl an Kulturen, die primär für die Gewinnung pharmazeutisch wirksamer Inhaltsstoffe angebaut werden. Zu dieser Gruppe gehören unter anderem Baldrian, Arnika, Echter Eibisch, Johanniskraut sowie Sonderkulturen wie Hanf und Hopfen. Trotz ihrer unterschiedlichen botanischen Familien teilen diese Kulturen spezifische Anforderungen im Anbau und insbesondere im Pflanzenschutz, da sie oft als Nischenkulturen gelten und nur über eine begrenzte Anzahl zugelassener Pflanzenschutzmittel verfügen.
Die Zusammenfassung in dieser BVL-Gruppe erleichtert die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln über das sogenannte „Minor-Use“-Verfahren (Lückenindikation). Da der Aufwand für Einzelzulassungen bei kleineren Anbauflächen wirtschaftlich oft nicht darstellbar ist, ermöglicht die Gruppierung als Arzneipflanzen eine effizientere Übertragung von Zulassungen. Dies sichert dir als Anbauer die Verfügbarkeit notwendiger Pflanzenschutzmittel zur Gesunderhaltung deiner Bestände.
Pflanzenschutz auf Gruppenebene
Beim integrierten Pflanzenschutz in Arzneipflanzen steht die Qualität des Ernteguts im Vordergrund, da Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in den pharmazeutischen Endprodukten strengen Grenzwerten unterliegen. Schaderreger wie pilzliche Erreger (z. B. Echter und Falscher Mehltau), saugende Insekten oder Wurzelkrankheiten müssen daher frühzeitig und mit Bedacht kontrolliert werden. Ein konsequentes Resistenzmanagement nach FRAC-, IRAC- und HRAC-Richtlinien ist unerlässlich. Du solltest Wirkstoffe regelmäßig rotieren und biologische sowie mechanische Maßnahmen (wie mechanische Unkrautregulierung oder den Einsatz von Nützlingen) fest in deine Strategie integrieren. Da viele Anwendungen in dieser Gruppe über Sonderregelungen oder Indikationserweiterungen geregelt sind, musst du die spezifischen Anwendungsbestimmungen, Wartezeiten und maximalen Aufwandmengen je nach BBCH-Stadium der jeweiligen Kultur penibel einhalten. Achte besonders darauf, dass die Zulassung für die konkrete Nutzung (z. B. Blatternte vs. Wurzelernte) gültig ist, da sich die Rückstandsdynamik je nach geerntetem Pflanzenteil massiv unterscheidet.
Kulturen in dieser Gruppe
Wichtige Schaderreger
Zugelassene Pflanzenschutzmittel
Häufige Fragen
Wie finde ich heraus, ob ein Pflanzenschutzmittel für meine spezielle Arzneipflanze zugelassen ist?
Nutze die Filterfunktionen in unserem Hub, um nach der spezifischen Kultur (z. B. Baldrian oder Johanniskraut) zu suchen. Da viele Zulassungen über Lückenindikationen laufen, solltest du in der Datenbank gezielt prüfen, ob die Anwendung für die Gruppe der Arzneipflanzen oder explizit für deine Kultur freigegeben ist. Achte dabei immer auf die genauen Anwendungsbestimmungen und die zugelassenen BBCH-Stadien.
Warum ist die Wartezeit bei Arzneipflanzen oft strenger geregelt als bei anderen Kulturen?
Da Arzneipflanzen direkt zu Tees, Extrakten oder Arzneimitteln weiterverarbeitet werden, gelten extrem niedrige Rückstandshöchstmengen. Eine Überschreitung kann die gesamte Charge unverkäuflich machen. Halte dich daher strikt an die vorgegebenen Wartezeiten und setze Pflanzenschutzmittel bevorzugt in frühen BBCH-Stadien ein, um Wirkstoffrückstände bis zur Ernte vollständig abzubauen.
Wie setze ich ein wirksames Resistenzmanagement bei diesen Nischenkulturen um?
Da die Auswahl an zugelassenen Pflanzenschutzmitteln in der Gruppe der Arzneipflanzen oft stark eingeschränkt ist, ist das Risiko von Resistenzbildungen besonders hoch. Wechsle systematisch zwischen verschiedenen Wirkstoffklassen gemäß der FRAC-, IRAC- und HRAC-Klassifizierung und kombiniere chemische Maßnahmen mit mechanischer Unkrautbekämpfung sowie dem gezielten Einsatz von Nützlingen.
Worauf muss ich bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bezüglich des Ernteorgans achten?
Das geerntete Pflanzenteil (Wurzel, Blatt, Blüte oder Samen) bestimmt maßgeblich das Risiko von Rückständen. Wenn du beispielsweise die Blätter von Eibisch oder Brennnessel ernten willst, sind späte Behandlungen hochkritisch. Bei einer reinen Wurzelnutzung (z. B. beim Gelben Enzian) ist das Risiko bei einer frühen Blattanwendung geringer. Prüfe in den Zulassungsdetails genau, für welche Pflanzenteile die Anwendung genehmigt wurde.
Wie gehe ich vor, wenn ein neuer Schaderreger in meinem Bestand auftritt, für den kein Mittel zugelassen ist?
In diesem Fall solltest du prüfen, ob eine Notfallzulassung nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für die jeweilige Saison vorliegt oder ob eine Genehmigung im Rahmen der Lückenindikation beantragt werden kann. Wende dich hierzu an deinen zuständigen Pflanzenschutzdienst. Führe zudem ein engmaschiges Monitoring durch, um den Befallsdruck mechanisch oder biologisch einzugrenzen, bevor er die Schadschwelle überschreitet.