Arzneipflanzen
Die BVL-Kulturgruppe „Arzneipflanzen“ (Gruppe NNNAP) bündelt eine botanisch und pflanzenbaulich äußerst diverse Palette an Kulturen, die primär für die Gewinnung pharmazeutischer Wirkstoffe, ätherischer Öle oder pflanzlicher Extrakte angebaut werden. Zu dieser Gruppe gehören unter anderem Baldrian (Valeriana officinalis), Arnika (Arnica montana), Johanniskraut (Hypericum sp.), Gewürzfenchel (Foeniculum vulgare var. dulce) sowie Hopfen (Humulus lupulus) und Hanf (Cannabis sativa). Trotz ihrer stark unterschiedlichen Wuchsformen – von einjährigen Krautpflanzen bis hin zu mehrjährigen Stauden und Gehölzen – teilen diese Kulturen spezifische regulatorische Anforderungen im Pflanzenschutz.
Die Zusammenfassung in dieser Gruppe erleichtert das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel im Rahmen von Lückenindikationen und gegenseitigen Anerkennungen. Da viele dieser Kulturen als Nischenkulturen („Minor Crops“) gelten, wäre eine Einzelzulassung für jede spezifische Kultur wirtschaftlich oft nicht tragbar. Die Gruppierung ermöglicht es, Zulassungen auf die gesamte Gruppe der Arzneipflanzen auszudehnen, sofern die Rückstandssituation und die Phytotoxizität dies zulassen. Dies sichert den Anbauern die Verfügbarkeit dringend benötigter Pflanzenschutzmittel zur Gesunderhaltung ihrer Bestände.
Pflanzenschutz auf Gruppenebene
Der integrierte Pflanzenschutz bei Arzneipflanzen stellt besondere Anforderungen an die Betriebsleitung, da Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in den geernteten Pflanzenteilen (Drogen) strengen gesetzlichen Grenzwerten unterliegen und die Qualität der Wirkstoffe nicht beeinträchtigt werden darf. Vorbeugende Maßnahmen wie eine weite Fruchtfolge, die Wahl toleranter Sorten und mechanische Unkrautregulierung stehen im Vordergrund. Da Schaderreger wie pilzliche Erreger (z. B. Echter und Falscher Mehltau, Rostpilze) oder saugende Schädlinge (z. B. Blattläuse, Spinnmilben) die Wirkstoffbildung empfindlich stören können, ist eine gezielte Überwachung der Bestände unerlässlich. Beim Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel ist ein konsequentes Resistenzmanagement nach den Richtlinien von FRAC, IRAC und HRAC zwingend erforderlich. Durch den häufigen Mangel an zugelassenen Wirkstoffen in Nischenkulturen besteht ein erhöhtes Risiko für Resistenzbildungen. Daher müssen verfügbare Wirkstoffe mit unterschiedlichen Wirkmechanismen konsequent abgewechselt und die Applikationstermine exakt auf die empfindlichen BBCH-Stadien der Kulturen abgestimmt werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Wartezeiten, um die Rückstandsfreiheit der sensiblen Erntegüter zu garantieren.
Kulturen in dieser Gruppe
Wichtige Schaderreger
Zugelassene Pflanzenschutzmittel
Häufige Fragen
Wie finde ich im Portal gezielt Pflanzenschutzmittel, die für die gesamte Gruppe der Arzneipflanzen zugelassen sind?
Nutzen Sie die Suchfunktion in unserer Datenbank und filtern Sie nach dem BVL-Kulturcode „NNNAP“ oder dem Begriff „Arzneipflanzen“. Achten Sie in den Zulassungsdetails darauf, ob die Anwendung für die gesamte Gruppe oder nur für spezifische Unterkulturen wie Hopfen oder Gewürzfenchel freigegeben ist, da manche Zulassungen trotz Gruppenzugehörigkeit Einschränkungen enthalten.
Warum ist das Resistenzmanagement bei Arzneipflanzen schwieriger als bei Hauptkulturen?
Da für viele Arzneipflanzen nur eine sehr begrenzte Anzahl an Pflanzenschutzmitteln zugelassen ist (oft über Genehmigungen für Lückenindikationen nach Art. 51 VO 1107/2009), fehlen häufig alternative Wirkstoffklassen. Dies schränkt den notwendigen Wechsel der HRAC-, IRAC- oder FRAC-Klassen ein. Um Resistenzen vorzubeugen, müssen mechanische und biologische Maßnahmen maximiert werden.
Welche Rolle spielen die BBCH-Stadien bei der Festlegung der Wartezeit für Arzneipflanzen?
Die Wartezeit (PHI) ist eng mit dem BBCH-Stadium der Anwendung verknüpft. Da bei Arzneipflanzen oft sehr unterschiedliche Pflanzenteile (Wurzeln, Blüten, Blätter) geerntet werden, bestimmt das BBCH-Stadium bei der Applikation maßgeblich das Rückstandsrisiko. Anwendungen in späten BBCH-Stadien (z. B. während der Blüte) sind bei vielen Mitteln untersagt, um Wirkstoffrückstände im Endprodukt zu vermeiden.
Gelten Zulassungen für „Arzneipflanzen“ automatisch auch für den Anbau von medizinischem Cannabis?
Nicht zwingend. Obwohl Cannabis sativa botanisch und regulatorisch Teil dieser Gruppe ist, gelten für den Anbau von medizinischem Cannabis extrem strenge Qualitäts- und Rückstandsstandards (GMP/GACP). Viele für Arzneipflanzen im Freiland zugelassene Pflanzenschutzmittel besitzen keine Zulassung für den Gewächshausanbau oder sind aufgrund der speziellen Nutzung von Cannabisblüten regulatorisch ausgeschlossen. Prüfen Sie stets die spezifischen Anwendungsbestimmungen.
Wie wirken sich Moos- und Algenbefall (Bryophyta) in Arzneipflanzenkulturen aus und wie wird darauf reagiert?
Moose und Algen treten besonders in mehrjährigen Kulturen (z. B. Arnika oder Ginseng) bei feuchter Witterung und hoher Bodenfeuchte auf. Sie konkurrieren mit den oft langsam wachsenden Keimlingen um Licht und Nährstoffe. Da chemische Mittel gegen Moose in diesen Kulturen kaum zugelassen sind, liegt der Fokus auf kulturtechnischen Maßnahmen wie optimaler Drainage, Reihenabständen zur schnellen Abtrocknung und mechanischem Hacken.
Was muss bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bezüglich der ätherischen Öle beachtet werden?
Einige Pflanzenschutzmittel oder deren Formulierungshilfsstoffe können die Synthese sekundärer Pflanzenstoffe beeinflussen oder zu geschmacklichen und geruchlichen Abweichungen (Fehlnoten) im ätherischen Öl führen. Zudem können lipophile Wirkstoffe im ätherischen Öl akkumulieren. Führen Sie im Zweifel Probeanwendungen auf kleinen Flächen durch und stimmen Sie sich mit dem Abnehmer der Droge ab.